3000 Projekte für den kommunalen Klimaschutz

26.10.2012
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 143/12
Thema: Klimaanpassung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Peter Altmaier
Amtszeit: 22.05.2012 - 17.12.2013
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Staatssekretär Becker übergibt Urkunde für das 3000. geförderte Projekt im Rahmen der Kommunalrichtlinie

Staatssekretär Becker übergibt Urkunde für das 3000. geförderte Projekt im Rahmen der Kommunalrichtlinie

Die Urkunde zur Förderung des 3000. Klimaschutzprojekts im Rahmen der Kommunalrichtlinie wurde heute vom Staatssekretär im Bundesumwelt­ministerium, Jürgen Becker, an die Städte Bergneustadt und Wiehl sowie die Gemeinden Reichshof und Morsbach (Nordrhein-Westfalen) überreicht. "Unsere Unterstützung für Klimaprojekte in Kommunen zeigt, wie Klimaschutz und Energiewende erfolgreich vor Ort angestoßen werden können", sagte Becker.

Die Städte Bergneustadt und Wiehl sowie die Gemeinden Reichshof und Morsbach wollen die Potentiale der erneuerbaren Energien künftig optimal nutzen: Mit Hilfe eines Klimaschutzkonzeptes sollen systematisch die Potentiale von Sonne, Wind und Biomasse zur Erzeugung von erneuerbaren Energien erarbeitet werden. Gleichzeitig werden die Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung einer Strategie zum Ausbau der Kapazitäten eingebunden. Damit wollen die Kommunen auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf regionaler Ebene unterstützen.

Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunal­richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative Klimaschutzprojekte in Kommunen. Bislang sind 3000 Klimaschutzprojekte in über 1700 Kommunen mit insgesamt rund 191 Millionen Euro unterstützt worden. Die vor wenigen Tagen veröffentlichte Kommunalrichtlinie für das Antragsjahr 2013 enthält erweiterte und zusätzliche Förderschwerpunkte wie beispielsweise die Förderung zum Ausbau der kommunalen Radwegenetze und Beratungsmöglichkeiten für Kommunen, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen. Kommunen, sowie kulturelle und soziale Einrichtungen können ab Anfang Januar 2013 für einen Zeitraum von drei Monaten Anträge auf Förderung stellen.

26.10.2012 | Pressemitteilung Nr. 143/12 | Klimaanpassung
https://www.bmuv.de/PM5228
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