Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
"Investionen in den Umweltschutz helfen Kosten einzusparen: Das gilt für die Volkswirtschaft, aber auch für den einzelnen Betrieb. Für diese Tatsache liefert die erfolgreiche Umweltschutzförderung der Deutschen Ausgleichsbank klare Belege", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Walter Hirche, anläßlich des Festaktes der DtA.
Versuche, die Kosten der Umweltverschmutzung zu quantifizieren, bleiben aber immer unbefriedigend. Sicher sei jedoch, daß es hier um Milliardenbeträge gehe. Die Banken des Bundes, insbesondere die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) investieren in die Vermeidung dieser Kosten, so Hirche.
Zusammenwirken von Ordnungsrecht und Finanzierungsinstrumenten
Seit Beginn einer aktiven Umweltpolitik des Bundes hat die Deutsche Ausgleichsbank diese Politik aktiv begleitet. So war es folgerichtig, daß die Finanzierung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes 1986 auch zu einer gesetzlichen Aufgabe der DtA wurde. Inzwischen steht ihr ein vielfältiges Förderinstrumentarium für Umweltschutzvorhaben zur Verfügung. Dazu gehören
das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm mit einem Zusagevolumen von fast 3,4 Milliarden DM (1996), aus denen im letzten Jahr rund 2.300 Einzelprojekte in der gewerblichen Wirtschaft finanziert wurden,
das DtA-Umweltprogramm mit Zinszuschuß des Bundesumweltministeriums für sogenannte Demonstrationsvorhaben,
das Umweltschutz-Bürgschaftsprogramm, mit dem ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden, die innovative umweltfreundliche Produkte und Produktionsanlagen herstellen, sowie
das DtA-Umweltprogramm mit einem Zusagevolumen von 1,3 Milliarden DM (1996) für rund 2.700 Einzelvorhaben.
Parlamentarischer Staatssekretär Walter Hirche: "Diese Finanzierungsinstrumente haben mit dem Ordnungsrecht in einer vorbildlichen und effizienten Weise zusammengewirkt und so einen wesentlichen Beitrag zu den weltweit anerkannten Erfolgen der deutschen Umweltpolitik - insbesondere im Bereich des Gewässerschutzes, bei der Luftreinhaltung und bei der Lärmminderung - geleistet."
Wie nachhaltig sich die deutsche Industrie durch das Zusammenwirken von anspruchsvollen Genehmigungsauflagen und geeigneten Finanzierungsinstrumenten verändert habe, zeige nicht zuletzt der Modernisierungsprozeß in den neuen Bundesländern. Gleichsam im Zeitraffer habe sich hier innerhalb von nur fünf bis sechs Jahren ein Strukturwandel vollzogen, der in den alten Bundesländern gut 20 Jahre in Anspruch genommen habe. Mitte 1996 seien in den neuen Bundesländern sämtliche Übergangsfristen für Altanlagen abgelaufen. Die deutsche Umweltgesetzgebung gelte nunmehr ohne Abstriche in ganz Deutschland, so Hirche.
Durch die konsequente technische Nachrüstung von Industrieanlagen, Kraftwerken und Kläranlagen wurde es möglich, daß die Quecksilbergehalte im Elbwasser bis 1995 um 80 Prozent zurückgingen und daß die Bevölkerung von Leipzig heute eine Luft atmet, in der 83 Prozent weniger Schwefel und 53 Prozent weniger Staub enthalten sind als noch 1989. Dies sei nicht zuletzt ein Erfolg der Umweltschutzförderung der DtA, erklärte Hirche.