Häufig gestellte Fragen zur Düngeverordnung
Mit der am 1. Mai 2020 in Kraft getretenen Düngeverordnung (DüV), dem geänderten Paragraph 38a WHG zur Begrünung von Randstreifen an Gewässern (Änderung am 30. Juni 2020 in Kraft getreten) und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) des Bundes zur DüV (soll im Herbst 2020 im Bundesrat behandelt werden) ist Deutschland einen großen Schritt weitergekommen, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie endlich einzuhalten. Anlässlich der Corona-Pandemie wurde mit der EU-Kommission vereinbart, dass die vorgesehene Neuausweisung der roten (besonders mit Nitrat belasteten) Gebiete nach bundeseinheitlichen Kriterien bis Ende des Jahres erfolgen muss und die neuen, strengeren Regeln in den roten Gebieten erst ab dem 1. Januar 2021 gelten.
Hinweis: Die hier rechts verlinkten FAQ-Übersichten enthalten die vollständige Sammlung der Fragen und Antworten zu diesem Thema.