Umweltgutachterausschuss (UGA)
Der UGA wurde im Dezember 1995 auf der Grundlage des Umweltauditgesetzes eingerichtet, um die Qualität und Transparenz des Öko-Audits in Deutschland zu sichern. Die Zusammensetzung und Aufgaben des UGA sind in § 21 des Umweltauditgesetzes genannt, das die Durchführung des betrieblichen Umweltmanagements nach der europäischen EMAS-Verordnung in Deutschland regelt. Der Ausschuss berät das Bundesumweltministerium im Bereich Zulassung und Aufsicht über die staatlich zugelassenen Umweltgutachter und ist u. a. zuständig dafür, die Verbreitung von EMAS im Bundesgebiet zu fördern. Die Richtlinien über Zulassung, Prüfung und Aufsicht sowie weitere Beschlüsse des UGA sind im Internet eingestellt. Im UGA vertreten sind die am Öko-Audit interessierten gesellschaftlichen Gruppen: Wirtschaft, Umweltgutachter, Umwelt- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes und der Länder, Gewerkschaften und Umweltverbände. Die 25 Mitglieder und für jedes Mitglied ein Stellvertreter werden auf Vorschlag der jeweiligen Bundesdachverbände und Organisationen vom Bundesumweltministerium für die Dauer von drei Jahren berufen.