Aufsichtsrat der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH

Logo: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH

Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH ist eine gemeinnützige Wissenschafts- und Forschungseinrichtung nach Paragraf 68 Nummer 9 Abgabenordnung, die wissenschaftliche Fragen der Sicherheit (und Sicherung) der Kerntechnik, des Strahlenschutzes sowie der nuklearen Ver- und Entsorgung und, soweit sich daraus Erkenntnisse für den nicht-nuklearen Bereich ergeben, besondere Fragen des Umweltschutzes und der Sicherheitsforschung bearbeitet. Die Tätigkeit der GRS richtet sich regelmäßig an die Fachöffentlichkeit, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten der GRS sollen veröffentlicht werden. Die GRS mit ihren insgesamt rund 410 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat ihren Sitz in Köln und Betriebsteile in Garching, Braunschweig und Berlin. Die Umsatzerlöse der GRS betragen rund 55 Millionen Euro, die Bilanzsumme (31. Dezember 2020) liegt bei rund 69,7 Millionen Euro.

Die GRS ist eine privatwirtschaftliche GmbH, sie unterliegt (unter anderem) dem GmbH-Gesetz und als große Kapitalgesellschaft im Sinne des Paragrafs 267 Absatz 3 HGB den (relevanten) Vorschriften des Abschnitts III des HGB.

Gesellschafter der GRS sind die Bundesrepublik Deutschland mit 46,15 Prozent, der Freistaat Bayern und das Land Nordrhein-Westfalen mit je 3,85 Prozent (öffentliche Hand 53,85 Prozent) sowie die Technischen Überwachungsvereine mit zusammen 46,15 Prozent der Gesellschaftsanteile. Organe der GRS sind die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung (zwei Geschäftsführer) und der Aufsichtsrat.

Aufsichtsrat der GRS

Die GRS ist nicht nach den Mitbestimmungsgesetzen beziehungsweise dem Drittelbeteiligungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Ein obligatorischer Aufsichtsrat ist somit nicht zu bilden. Die Gesellschafter der GRS haben sich für die Bildung eines fakultativen Aufsichtsrates gemäß Paragraf 52 GmbHG entschieden. Der Aufsichtsrat tagt einmal pro Halbjahr. Die Gesellschafter der GRS haben ein unmittelbares Entsendungs- beziehungsweise Abberufungsrecht: Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates werden fünf Mitglieder vom Gesellschafter Bund entsandt/abberufen, je ein Mitglied von den beiden Ländern sowie fünf Mitglieder von der Gesellschaftergruppe der Technischen Überwachungsvereine. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus elf Mitgliedern (davon fünf Bund), davon drei Frauen (davon zwei Bund).

Die Aufgaben des Aufsichtsrates ergeben sich aus dem GmbHG, dem Gesellschaftsvertrag der GRS und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Die GRS wendet seit 2012 den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) an.

Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehören die Überwachung und die Beratung der beiden Geschäftsführer. Der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen insbesondere die Aufstellung der Geschäftsorganisation und ihre wesentlichen Änderungen, die Arbeits- und Forschungsprogramme, Wirtschafts-, Finanz- und Investitionspläne und ihre Änderungen. Weiterhin die Berufung und Abberufung der leitenden Fachkräfte, der Abschluss und die Änderung von außertariflichen und übertariflichen Anstellungsverträgen und von Honorarverträgen, die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten, über den Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebes hinausgehende (außergewöhnliche) Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit möglicherwiese erheblichem Einfluss auf Stellung und Tätigkeit der GRS, allgemeine Vergütungs- und Sozialregelungen, die Übernahme von Pensionsverpflichtungen, Abfindungen, die Entgelteordnung, die Verfügung über Immobilien der GRS (einschließlich Miet- und Pachtverträge) und Aufträge an den Wirtschaftsprüfer über Beratungs- und sonstige Dienstleistungen außerhalb der Prüfungsaufgaben im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Darüber hinaus werden die beiden Geschäftsführer vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Die Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates. Weitere Informationen zur GRS und zum Aufsichtsrat der GRS finden sich im jährlichen Geschäftsbericht der GRS sowie in der jährlichen Governance Erklärung der GRS nach PCGK. Beides wird auf der Internetseite der GRS veröffentlicht.

Mitgliederübersicht

(Stand: Juli 2024)

Gesamtdavon Frauendurch den Bund zu bestimmendavon Frauen
11352
Stand: 03.07.2024

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