Beratender Ausschuss nach § 32a des Luftverkehrsgesetzes
Der Beratende Ausschuss nach § 32a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wurde bereits im Jahr 1971 durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm eingeführt. Er ist beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) angesiedelt und berät diese Ministerien in Fragen des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung im Luftverkehr.
Der Ausschuss ist vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach dem Luftverkehrsgesetz zu hören, soweit diese dem Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge dienen. Außerdem kann der Ausschuss Empfehlungen zu diesen Themen aussprechen. Sollten die beteiligten Ministerien eine Empfehlung des Ausschusses für nicht geeignet oder nicht durchführbar halten, ist dies dem Ausschuss unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.
Im Beratenden Ausschuss sind die im Bereich von Umweltschutz und Luftverkehr maßgeblich betroffenen Disziplinen und Institutionen breit gefächert vertreten. Dies sind insbesondere die Sektoren Wissenschaft, Technik, Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, kommunale Spitzenverbände, Lärmschutz- und Umweltverbände, Fluglärmkommissionen an Flughäfen, Luftfahrtbehörden, oberste Landesbehörden sowie das Umweltbundesamt. Die Berufung der 16 ehrenamtlich tätigen Ausschussmitglieder erfolgt je zur Hälfte durch das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium für vier Jahre.