Stellungnahmen zur Anhörung Umsetzung RED II
Seit 2015 erfolgt die Förderung von erneuerbaren Energien im Verkehr durch die Treibhausgasminderungs-Quote. Durch die Quote sind Kraftstoffanbieter verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihres gesamten in Verkehr gebrachten Kraftstoffes um einen bestimmten Prozentsatz zu senken, indem sie unter anderem erneuerbare Energieerzeugnisse in Verkehr bringen. Die Referentenentwürfe des BMU dienen das Umsetzung der Vorgaben der Artikel 25-28 der neu gefassten Erneuerbare-Energie-Richtlinie (EU) 2018/2001 ("RED II"), die die Mitgliedstaaten zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien im Verkehr und nachhaltiger und fortschrittliche Kraftstoffoptionen verpflichtet.