Reformprojekt für ein neues Umweltrecht

Umweltgesetzbuch bis 2009

Das Umweltgesetzbuch (UGB) war ein Reformprojekt, das in der Vergangenheit bereits mehrere Bundesregierungen beschäftigt hat. Damit sollte das Umweltrecht systematisch zusammengefasst, neu geordnet und vereinfacht werden. Ein Umweltgesetzbuch zu schaffen, steht aktuell nicht mehr auf der politischen Tagesordnung.

In der 16. Legislaturperiode, also bis Oktober 2009, ist es den damaligen Koalitionsparteien nicht gelungen, sich auf einen gemeinsamen Entwurf für ein UGB zu einigen. Stattdessen haben Bundestag und Bundesrat Teile der ursprünglich im UGB vorgesehenen Vorschriften als Einzelgesetze verabschiedet, um Anforderungen im Wasser- und Naturschutzrecht bundesweit zu vereinheitlichen.

Umweltgesetzbuch statt Einzelgesetze

Das bisherige deutsche Umweltrecht ist in einzelnen Fachgesetzen geregelt. Dabei steht jeweils der Schutz einzelner Umweltgüter im Vordergrund. Zum Beispiel: Luft, Wasser, Boden, Natur. Zudem war es dem Bund im Wasser- und Naturschutzrecht nach dem Grundgesetz bisher nur möglich, Rahmenvorschriften zu erlassen. Die Einzelheiten regelten dagegen die Bundesländer. Dadurch entstand eine erhebliche Zersplitterung des Rechts. Durch die Föderalismusreform sind die Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes im Umweltrecht erweitert worden.

Das geplante UGB verfolgt einen integrierten Ansatz. Das bedeutet: Es bezieht alle Umweltgüter ein. Werden Maßnahmen ergriffen, um einzelne Umweltgüter zu schützen, muss auch berücksichtigt werden, wie dies auf andere Umweltbereiche wirkt. Dieser Ansatz entspricht fachlichen Erkenntnissen, wonach die Umwelt ein komplexes ökologisches Gefüge darstellt. Entsprechend ist sie in ihrer Gesamtheit zu schützen. Ein harmonisiertes Umweltrecht könnte die Umsetzung europäischen Umweltrechts in Deutschland erleichtern, Rechtsanwendung vereinfachen und Bürokratie abbauen.

Rückblick: Chronologie zum Umweltgesetzbuch

DatumVorgang
11. März 2009Das Bundeskabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts.
4. März 2009Der Koalitionssausschuss erreicht erneut keine Verständigung über das UGB. Die Koalitionsparteien machen aber den Weg frei, Teile des UGB als Einzelgesetze zu erlassen.
1. Februar 2009Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erklärt das Scheitern des Umweltgesetzbuches.
30. Januar 2009Ein letzter Rettungsversuch scheitert: Ministerpräsident Seehofer besteht auf einem vollständigen Abweichungsrecht der Länder. Damit könnten die Länder regeln, dass statt der iVG weiterhin die bisherigen Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommen. Ergebnis wäre, dass in Deutschland zwei unterschiedliche Genehmigungssysteme nebeneinander bestehen würden. Ein bürokratisches Monster wäre die Folge.
26. Januar 2009Bundesumweltminister Sigmar Gabriel reist nach München, um mit dem bayrischen Ministerpräsidenten Seehofer strittige Punkte zu klären.
20. Januar 2009Der Umweltausschuss des Bundestages befasst sich mit dem UGB. Alle Fraktionen zeigen sich höchst besorgt.
Dezember 2008 / Januar 2009Gespräche zur Rettung des UGB
11. Dezember 2008Gemeinsames Schreiben des CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendem Kauder und CSU-Landesgruppenchef Ramsauer an BM Gabriel: Entgegenkommen des BMU sei nicht ausreichend; gefordert wird unter anderem eine iVG ohne materielle Integration.
8. Dezember 2008BMU erklärt sich schriftlich gegenüber der CDU/CSU-Fraktion bereit, etwa drei Viertel der Vorschläge umzusetzen
4. / 5. Dezember 2008Gespräch Bundesminister Gabriel mit CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendem Kauder und CSU-Landesgruppenchef Ramsauer. Im Anschluss an dieses Gespräch übermittelt CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Streitpunkteliste mit 28 zum Teil neuen Einzelforderungen.
25. November 2008In einem Ministergespräch mit dem Chef des Bundeskanzleramtes, BMWi, BMELV,BMJ und BMU werden die letzten Streitpunkte ausgeräumt; BMWi und BMELV erheben dabei keine Einwände mehr gegen eine iVG mit materieller Integration.
seit Anfang Juli 2008Überarbeitete UGB-Entwürfe werden den Ressorts zur abschließenden Prüfung übermittelt. In schwierigen und langwierigen Gesprächen auf allen Ebenen werden mehr als 300 Änderungswünsche der Ressorts (vor allem BMWi und BMELV) abgearbeitet.
17. bis 25. Juni 2008Anhörung der Verbände und Länder; anschließend Überarbeitung der UGB-Entwürfe im Lichte der Anhörungsergebnisse
5. / 6. Juni 2008UMK spricht sich nochmals – diesmal einstimmig – für iVG mit materieller Integration aus
23. Mai 2008Förmliche Versendung der UGB-Entwürfe an Länder- und Verbände; wesentliches Ergebnis der vorangegangenen Abstimmungen im Ressortkreis: Entwurf folgt weiterhin dem Konzept einer iVG mit materieller Integration
Ende November 2007BMU legt Referentenentwürfe zum UGB vor. Die Ressortabstimmung beginnt.
15. / 16. November 2007UMK spricht sich mit sehr großer Mehrheit für ein UGB mit materieller Integration bei der iVG aus
5. Juli 2006BMU stellt Eckpunktepapier zum UGB im Kabinett vor
Mai 2006Umweltministerkonferenz (UMK) setzt unter dem Vorsitz Baden-Württembergs eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe UGB ein, in der die UGB-Entwürfe des BMU mit den Ländern abgestimmt werden
November 2005Koalitionsvertrag sieht Schaffung eines UGB mit integrierter Vorhabengenehmigung (iVG) vor: "Die verschiedenen Genehmigungsverfahren sind im Rahmen eines Umweltgesetzbuchs durch eine integrierte Vorhabengenehmigung zu ersetzen."
Stand: 20.09.2018

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