Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit widerruft zum 6. Januar 2020 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Feststellung vom 1. Dezember 2009 (BAnz. 2009, AT, S. 4069), dass ein Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien im Sinne von Paragraf 6 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Paragraf 6 Absatz 3 des Batteriegesetzes eingerichtet worden ist.
Die öffentliche Bekanntgabe des Widerrufs erfolgt am 6. Januar 2020 im Bundesanzeiger.
Gemäß Paragraf 41 Absatz 4 Satz 1 und 2 VwVfG wird nur der verfügende Teil dieser Allgemeinverfügung ohne Begründung öffentlich bekanntgegeben. Die Allgemeinverfügung und Begründung liegen für den Zeitraum eines Monats nach der Bekanntgabe in den Bibliotheken des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn (Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr), und in der Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr), zur Einsichtnahme aus. Ein Besuch in der jeweiligen Bibliothek ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung möglich. Parallel sind Allgemeinverfügung und Begründung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für den Zeitraum eines Monats nach der Bekanntgabe abrufbar.