Verbraucherdialog zur Neuen Verbraucheragenda: Umsetzung des digitalen und grünen Wandels

31.03.2023
Christiane Rohleder und Didiers Reynders
Zur Halbzeit der Verbraucheragenda hat die EU-Kommission in Verbraucherdialogen gemeinsam mit den jeweiligen Vertreterinnen und Vertretern der EU-Mitgliedstaaten neue Herausforderungen erörtert.

Zur Halbzeit der Verbraucheragenda hat die EU-Kommission in regelmäßig durchgeführten Verbraucherdialogen gemeinsam mit den jeweiligen Vertreterinnen und Vertretern der EU-Mitgliedstaaten aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik den Umsetzungsstand und neue Herausforderungen erörtert.

In zwei Podiumsdiskussionen wurde am 31. März im BMUV mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden, der Wissenschaft und Politik diskutiert.

Die erste Diskussionsrunde widmete sich den Herausforderungen und möglichen Lösungen für die Vertreterinnen und Vertreter im digitalen Wandel.

In seiner Eröffnungsrede sagte EU-Kommissar Didiers Reynders: "Die Europäische Union hat die Neue Verbraucheragenda bereits zur Hälfte umgesetzt und schon einige Fortschritte gemacht. Dennoch habe ich immer ein offenes Ohr für Vorschläge, wo wir noch mehr tun können. Genau darum geht es bei den Verbraucherdialogen, die ich in ganz Europa abgehalten habe. Die Bedenken der Verbraucherinnen und Verbraucher ähneln sich sehr, was in einem Binnenmarkt wie dem unseren auch zu erwarten ist."

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder unterstrich dies und stellte weiter fest: "Die EU hat die Verbraucherrechte in der Vergangenheit immer wieder gestärkt. Ich freue mich, dass Kommissar Reynders hierzu auch immer wieder das Gespräch mit den Mitgliedstaaten sucht, um zu hören, wo noch Handlungsbedarf besteht. Um Verbraucherpolitik wirklich nah am Menschen auszurichten, braucht es den Dialog. So können viele Impulse von Verbraucherverbänden, aus Wirtschaft und auch Wissenschaft in die neue EU-Verbraucheragenda einfließen. Besonders wichtig ist mir, dass wir die Digitalisierung gemeinwohlorientiert gestalten. Gerade hier sind europaweit geltende Regelungen sinnvoll. Insbesondere in der Verordnung zur Künstlichen Intelligenz sollte der Verbraucherschutz noch gestärkt werden, indem zum Beispiel die Emotionserkennung als Anwendung mit hohem Risiko eingestuft wird."

Einen Schwerpunkt des Gespräches bildete die Verbesserung des digitalen Verbraucherschutzes, beispielsweise im Zusammenhang mit personalisierter Werbung und irreführenden Webdesigns (Dark Patterns), und eine bessere Rechtsdurchsetzung in der digitalen Welt. Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder betonte überdies die Notwendigkeit, Emotionserkennung sowie die KI-Systeme im Bereich Zahlungsverkehr und Inkasso in die Liste hochriskanter Anwendungen des Verordnungsvorschlags für Künstliche Intelligenz der EU-Kommission aufzunehmen.

Die zweite Podiumsdiskussion des Consumer Dialogues stand im Lichte des grünen Wandels und den damit einhergehenden Hürden und möglichen Lösungsansätzen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Recht auf Reparatur, das Thema Greenwashing (irreführende Bezeichnungen auf Produkten wie "klimaneutral", "besonders grün", "bienenfreundlich" oder "nachhaltig") und die Optimierung von Verbraucherinformationen durch Siegel wurde von den anwesenden Stakeholdern lebhaft diskutiert.

In ihrer Verbraucheragenda, in der die EU-Kommission als mittelfristige Strategie für die Jahre 2020-2025 fünf Handlungsfelder für die Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes priorisiert hat, ist die Stärkung der Verbraucherinnen und Verbrauchern beim digitalen und grünen Wandel adressiert. Dazu angekündigte Maßnahmen wie etwa die Anpassung des allgemeinen Produktsicherheitsrechts an das digitale Zeitalter sind bereits verabschiedet. Weitere Rechtsakte wie zum Beispiel die KI-Verordnung, die Verbraucherkreditrichtlinie, die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen oder die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel befinden sich noch in den Beratungen. Kürzlich hat die EU-Kommission die lang erwartete Right to Repair-Initiative und die Green Claims-Initiative zusammen als "Consumer Package" veröffentlicht. Weiterhin ist für das zweite Quartal 2023 ein Paket zur besseren Durchsetzung des Verbraucherrechts durch die EU-Kommission angekündigt.

31.03.2023 | Meldung Verbraucherschutz

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/ME10546

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.