(EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD)
Der Beirat Umwelt und Sport im BMUV begrüßt die geplante verpflichtende Sorgfaltspflicht für Unternehmen in der EU. Der aktuelle Entwurf zielt darauf ab, dass Unternehmen, die in der EU tätig sind, zukünftig zur Achtung von Umwelt und Menschenrechten in globalen Wertschöpfungsketten gesetzlich verpflichtet werden. Dies stellt gemeinsam mit bestehenden Regelungen und weiteren Regulierungsinitiativen wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder der EU-Taxonomie-Verordnung einen weiteren Schritt zum nachhaltigen Wirtschaften unter einheitlichen europäischen Bedingungen dar.
Freiwillige Analysen der eigenen Auswirkungen auf Mensch und Natur sowie freiwillige Maßnahmen und Verantwortungsübernahme haben in der europäischen Wirtschaft bisher nicht zu verlässlichen und ausreichenden Beiträgen zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, zum Pariser Klimaschutzabkommen oder zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen geführt.
Deshalb sind hier ambitionierte, schnell wirksame und rechtlich verbindliche Standards erforderlich. Der Beirat unterstützt in seinem Zuständigkeitsbereich den Vorschlag der EU-Kommission, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen zu schaffen, um deren negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte zu ermitteln, zu begrenzen und abzuschaffen bzw. wiedergutzumachen. Zugleich sieht der Beirat es als wichtig an, bei der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung eines Unternehmens die Perspektive der Betroffenen insbesondere bei der Gestaltung der Sorgfaltspflichten sowie der Abhilfemaßnahmen ausdrücklich einzubeziehen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der Betroffenen sicherzustellen.
Der Beirat sieht das jeweilige Risikopotenzial eines Unternehmens als wichtige Kenngröße für den Geltungsbereich der CSDDD an, unabhängig von der Unternehmensgröße: Auch sehr kleine Unternehmen unterhalb der derzeit geplanten Mindestgrößen können erhebliche Auswirkungen auf sensible Naturräume oder vulnerable Gruppen haben. Deshalb sollten aus Sicht des Beirats auch kleine Unternehmen aus Risikobranchen in die Regelungen der CSDDD einbezogen werden.
Der Beirat fordert, dass Unternehmen aus Risikobranchen grundsätzlich wissenschaftsbasierte Klimaziele in ihre Unternehmensstrategie integrieren sowie dass der Schutz von Klima, Biodiversität und Trinkwasser möglichst umfassend als unternehmerische Sorgfaltspflichten aufgenommen werden.
Hinweis:
Der Beirat "Umwelt und Sport" ist seit 1994 als Beratungsgremium der Bundesregierung beim Bundesumweltministerium angesiedelt. Zu seinen Aufgaben gehören die Bewertung von neuen Entwicklungen im natur- und landschaftsbezogenen Freizeitsport, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für einen bewegungsfördernden Umbau urbaner Bereiche und generell von mehr Bewegung in Alltag und Freizeit, die Entwicklung von Ideen und Initiativen für eine nachhaltige Sportstättenentwicklung und zu nachhaltig organisierten Sport(groß)veranstaltungen. Dem Beirat gehören 14 ehrenamtliche Sachverständige für Fragen der nachhaltigen Sport- und Bewegungsentwicklung aus den Bereichen Umwelt-, Sport- und Kommunalverwaltung, Stadtentwicklung/Stadtplanung, Wissenschaft, Wirtschaft, Natur- und Umweltschutz sowie dem organisierten Sport in Deutschland an.