Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke nahm zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach ein Schufa-Score nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit sein darf, wie folgt Stellung:
"Es ist wichtig, dass der EuGH heute die Verbraucherrechte beim Scoring gestärkt hat. Mit dem Urteil wird der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher erweitert: Wer einen Vertrag abschließen will, muss sich darauf verlassen können, dass dieser nicht maßgeblich durch eine Maschine abgelehnt wird. Derzeit nehmen Score-Werte, die von Auskunfteien ermittelt wurden, faktisch diese Entscheidung oft vorweg. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Transparenz beim Scoring verbessert werden muss. Wir werden nun zeitnah entsprechende Regelungen prüfen."
Hintergrund
Laut EuGH müssen bereits bei der Erstellung von Score-Werten Auskunfteien die strengen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung zu automatisierten Vertragsentscheidungen einhalten, wenn diese bei Verbraucherverträgen eine maßgebliche Rolle spielen. Damit stellt der EuGH klar, dass diese Vorgaben nicht erst greifen, wenn zum Beispiel eine Bank oder der Online-Handel aufgrund des Score-Wertes automatisiert über Verbraucherverträge entscheiden. Menschen, die Kreditverträge oder Online-Käufe abschließen wollen, dürfen nicht einfach einem computergenerierten Score-Wert unterworfen werden. Derzeit nehmen die von Auskunfteien ermittelten Score-Werte faktisch diese Entscheidung oft vorweg. Dies ist nach dem EU-Datenschutzrecht aber nur unter engen Voraussetzungen zulässig, unter anderem können die Mitgliedsstaaten Sonderregelungen treffen. Aus Verbrauchersicht ist bei einer solchen Sonderregelung zwingend ein hohes Verbraucher- und Datenschutzniveau erforderlich. Dabei sind auch Regelungen zur Verbesserung der Transparenz beim Scoring zentral, wie dies auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist.