Im Zuge des Reaktorunfalls in Tschernobyl im Jahr 1986 gelangte unter anderem das radioaktive Isotop Cäsium-137, ein Produkt der Kernspaltung, in größeren Mengen in die Umwelt. Bis heute sind die Folgen dieses Reaktorunfalls bemerkbar: Grundnahrungsmittel sind durch den Reaktorunfall zwar nur noch geringfügig belastet; aber bestimmte Lebensmittel, insbesondere Wildfleisch und wild wachsende Wildpilze, die in Deutschland erzeugt beziehungsweise nach Deutschland importiert werden, können noch mit radioaktivem Cäsium-137 belastet sein. Umfangreiche Mess- und Kontrollprogramme in- und ausländischer Erzeugnisse, Einfuhrkontrollen an den Grenzen und Informationen der Bevölkerung durch die Medien tragen dazu bei, die Bevölkerung vor einer erhöhten Strahlenexposition durch den Verzehr kontaminierter Produkte zu schützen.
Um den Schutz der Bevölkerung vor einer erhöhten Strahlenexposition durch die Aufnahme von Nahrungsmitteln weiterhin sicher zu stellen, gilt auf EU-Ebene weiterhin die Verordnung über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl. Sie bildet die verpflichtende Grundlage dafür, auch in den Folgejahren weitere Kontrollen der Einhaltung vorgegebener Höchstwerte für Cäsium-137, einschließlich notwendiger Sanktionen, durchzuführen und der Informationspflicht im Inland und gegenüber der EU-Kommission nachzukommen.