Die Koalition hat sich am 1. Oktober 2018 auf ein Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten verständigt. Mehrere Maßnahmen sollen dazu führen, dass der Schadstoffausstoß der Diesel-Fahrzeuge, die sich besonders viel in den Innenstädten bewegen, wirksam reduziert wird. Dabei sollen Belastungen für die betroffenen Bürger möglichst vermieden werden.
Zwei Möglichkeiten werden angeboten, damit Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 in die Gebiete mit Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung einfahren oder durchfahren und damit von Fahrverboten verschont bleiben. Diese Angebote erhalten Fahrzeughalter von Diesel-PKWs, die in und um besonders betroffene Städte leben und arbeiten:
Möglichkeit 1: Umtausch-Aktion
Möglichkeit 2: PKW Hardware-Nachrüstung
Die Bundesregierung unterstützt auch die Länder und die betroffenen Städte dabei, die Grenzwerte baldmöglichst einzuhalten und alle Maßnahmen auszuschöpfen, die zur Reduzierung von Stickoxiden führen, ohne die Mobilität einzuschränken. So werden speziell in diesen Städten weitere Fördermaßnahmen umgesetzt und Hardware-Nachrüstung bei schweren Kommunalfahrzeugen sowie bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen gefördert.
Insgesamt eine Milliarde Euro stellt der Bund für die betroffenen Kommunen bereit. Finanziert werden damit unter anderem moderne Luftreinhaltepläne und kommunale Maßnahmen, wie die Schaffung intelligenter Infrastrukturen, die Umrüstung von Diesel-Bussen und von Taxen, die Digitalisierung und ganz zuvorderst der Ausbau der Elektromobilität.
Das sind die besonders belasteten Städte, in denen 2017 der Jahresmittelwert bei mehr als 50 Mikrogramm Stickstoff pro Kubikmeter Luft lag:
Stadt | Höchster Jahresmittelwert in 2017 [Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft] |
---|---|
München | 78 |
Stuttgart | 73 |
Darmstadt* | 72 |
Köln | 62 |
Reutlingen | 60 |
Düren | 58 |
Hamburg | 58 |
Limburg an der Lahn | 58 |
Düsseldorf | 56 |
Kiel | 56 |
Heilbronn | 55 |
Frankfurt (Main)* | 54 |
Backnang | 53 |
Bochum | 51 |
Ludwigsburg | 51 |
Auszug aus der Liste "NO2-Grenzwertüberschreitungen 2017" des Umweltbundesamtes (Stand: 30. März 2018)
*nachgemeldet
Welche Schadstoffe die Luft belasten, erfassen derzeit über 500 Messstellen in den Bundesländern. Die Länder sind für den Betrieb der Messstellen zuständig. Deren Standorte werden regelmäßig, mindestens aber alle 5 Jahre, überprüft. Zentral gesammelt werden die Luftdaten beim Umweltbundesamt. Die Länder entscheiden darüber, welche Daten sie dem Umweltbundesamt melden. Sie tragen diese selbständig in die öffentliche Datenbank auf dem Portal "Daten zur Luft" ein. Bis zum 31. Mai eines Jahres sollen von jedem Bundesland die endgültigen Daten vorliegen. Falls es sich um vorläufige Daten handelt, werden diese als solche gekennzeichnet, das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn noch nicht alle Messergebnisse einer Station vorliegen. In Ausnahmefällen kommt es vor, dass die Bundesländer Messstationen nachmelden. Dies hat in der Regel technische Gründe, zum Beispiel, wenn die Messstellen für zusätzliche Messreihen verwendet werden oder Messdaten nachträglich korrigiert werden müssen. In diesem Jahr hatten alle Bundesländer angegeben, dass es sich bei dem Informationsstand, der dem Umweltbundesamt am 31. Mai vorlag, um die endgültigen Daten zur Bewertung der Luftqualität für 2017 handele. Dies galt auch für Hessen. Am 21.September trug das Land Hessen nachträglich zwei zusätzliche Messstationen in das Datenportal ein: die Messstationen Frankfurt Boerneplatz (54 Mikrogramm NO2/m3) und Darmstadt Hügelstr. 28 (72 Mikrogramm NO2/m3). Das Land Hessen hat die Bundesregierung dann am 10. Oktober durch einen Brief der hessischen Landesregierung an das Bundeskanzleramt sowie die Ministerien für Verkehr und Umwelt von dem neuen Messwert unterrichtet.