Japan-Fukushima: Folgen für eine mögliche Strahlenexposition durch Lebensmittel aus Japan

11.03.2015
Stadtlandschaft von Kyoto mit Turm und Herbstbäumen in Japan
Die infolge des Reaktorunfalls in Fukushima in die Atmosphäre freigesetzten radioaktiven Stoffe (Radionuklide) wurden mit dem Wind lokal, regional und global verfrachtet und in der Folge auf der Erdoberfläche deponiert.

Die infolge des Reaktorunfalls in Fukushima in die Atmosphäre freigesetzten radioaktiven Stoffe (Radionuklide) wurden mit dem Wind lokal, regional und global verfrachtet und in der Folge auf der Erdoberfläche deponiert.

Lebensmittel, die aus Japan importiert werden, werden in Deutschland von den für die Lebensmittelkontrollen zuständigen amtlichen Messstellen auf Radioaktivität untersucht. Rechtliche Grundlage dafür stellen die Sondervorschriften dar, die als Sicherheitsmaßnahmen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Japan auf europäischer Ebene erlassen wurden. Danach dürfen Lebensmittel aus den betroffenen japanischen Regionen nur noch in Deutschland eingeführt werden, wenn sie in Japan kontrolliert und zertifiziert wurden. Somit wird bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Sollten wider Erwarten an den EU-Außengrenzen kontaminierte Lebensmittel festgestellt werden, werden diese zurückgewiesen und gelangen nicht auf den europäischen Markt.

11.03.2015 | Meldung Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/ME7546

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