Konferenz überprüft Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien
Auf ihrer siebten Überprüfungskonferenz des Übereinkommens über nukleare Sicherheit trafen sich die 81 Mitgliedstaaten der Internationalen Atomorganisation (IAEO) in Wien, um über die weltweite Sicherheit von Atomkraftwerken zu beraten. Die sogenannte Wiener Deklaration der IAEO über Nukleare Sicherheit von 2015 schrieb erstmalig weltweit gültige, sicherheitstechnische Prinzipien zur Verhinderung schwerer Störfälle vor. Die Mitgliedstaaten stellten insbesondere fest, dass die Lehren aus Reaktorunglück von Fukushima Daiichi kontinuierlich ausgearbeitet werden müssen. Weitere beratene Aspekte waren die Qualifikationen von Kraftwerkpersonal, die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit sowie eine verstärkte internationale Kooperation zur Verbesserung der Sicherheitstechnik in den Anlagen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Auch als Land, das den vollständigen Atomausstieg vollzieht und sich auf den Rückbau der Anlagen vorbereitet steht fest: Länder, die Energie aus Atomkraftwerken nutzen, müssen kontinuierlich an der Vermeidung von Störfällen und Unfällen arbeiten. Diese Verantwortung haben wir auch in Deutschland für die noch laufenden Meiler, aber auch für die stillgelegten Anlagen und darin befindliche Brennelemente. Dafür haben wir uns in Wien erneut mit Nachdruck eingesetzt."
Die europaweite Beurteilung der Sicherheit der AKW wird auch nach Abschluss des EU-Stresstests weitergeführt. Die für alle EU-Mitgliedsstaaten – als verbindlich vorgegebenen gegenseitigen Überprüfungen zu sicherheitstechnischen Themen (Peer-Reviews) können ab der achten Überprüfungstagung 2020 auf alle Vertragsstaaten mit Atomkraftwerken ausgeweitet werden.
Die achte Überprüfungstagung wird im März/April 2020 in Wien stattfinden.
Zum Hintergrund:
Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit wurde nach dem Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl 1986 und den politischen Umwälzungen in Osteuropa zu Beginn der 1990iger Jahre unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands initiiert und ist seit dem 24. Oktober 1996 in Kraft. Deutschland ist seit dem 20. April 1997 Vertragspartei. Das Übereinkommen ist ein völkerrechtliches Instrument der gegenwärtig 81 Vertragsparteien.
Die wichtigsten Ziele des Übereinkommens bestehen in der Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Standes der nuklearen Sicherheit von Atomkraftwerken, in der Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen mögliche radiologische Gefahren und in der Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen bzw. in deren Folgenminderung. Jede Vertragspartei hat die erforderlichen innerstaatlichen Schritte zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zu unternehmen und den anderen Vertragsparteien darüber alle drei Jahre schriftlich in Form eines Berichts und mündlich im Rahmen einer zweiwöchigen Überprüfungstagung aller Vertragsparteien zu berichten.