Die niederländische Regierung beabsichtigt, die Laufzeit des Atomkraftwerks (AKW) Borssele über das Jahr 2033 hinaus zu verlängern.
Derzeit ist das AKW Borssele das einzige in Betrieb befindliche AKW in den Niederlanden. Es produziert etwa 3,8 Terawattstunden Strom pro Jahr. Dies entspricht etwa drei Prozent der gesamten niederländischen Stromerzeugung.
Um die Laufzeitverlängerung des AKW zu ermöglichen, planen die Niederlande in einem ersten Schritt eine Änderung des niederländischen Kernenergiegesetzes. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Verfahren für weitere erforderliche Genehmigungen folgen. Für die Änderung des niederländischen Kernenergiegesetzes wird eine erste grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
In diesem Zusammenhang besteht seit dem 21. August bis zum 1. Oktober 2024 die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf und zum Umweltverträglichkeitsbericht abzugeben.
Entsprechend der Regelung des § 58 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat das BMUV alle zuständigen Landesministerien hierüber informiert.
Diesem UVP-Verfahren war ein Scoping-Verfahren vorgeschaltet. Dieses fand vom 31. Mai bis zum 11. Juli 2023 statt. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr) und Rheinland-Pfalz (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT) beteiligten sich an dem Verfahren. Nordrhein-Westfalen hat die Federführung übernommen.
In der Zusammenfassung des Scoping-Entwurfs ist die beabsichtigte Maßnahme und das Verfahren beschrieben.
Hinweis
Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Aktualisierungsdatum: 05.09.2024