Das Europäische Parlament hat sich heute Nachmittag zum Vorschlag der EU-Kommission zu den neuen genomischen Techniken positioniert. Sie akzeptieren die weitgehende De-Regulierung eines großen Teils der mit neuen Gentechniken hergestellten Pflanzen.
Dazu nimmt Bundesumweltministerin Steffi Lemke wie folgt Stellung: "Der Schutz der Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Natur und Umwelt haben für mich oberste Priorität. Deshalb ist es wichtig, dass nur sichere Pflanzen angebaut und nur sichere Produkte verwendet werden dürfen. Dafür muss das Risiko für Umwelt, Natur und die menschliche Gesundheit bewertet werden, bevor die Pflanzen auf den Markt kommen. Außerdem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher weiter frei entscheiden können, ob sie Lebensmittel, die Gentechnik enthalten, kaufen oder nicht. Dafür müssen alle gentechnisch veränderten Pflanzen und Produkte weiterhin entlang der gesamten Lebensmittelkette gekennzeichnet werden, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern die größtmögliche Transparenz zu ermöglichen.
Ich begrüße daher, dass sich das Europäische Parlament heute für eine Kennzeichnung von Produkten aus allen gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen hat. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung."
Hintergrund:
Der Vorschlag der EU-Kommission zum Umgang mit den neuen genomischen Techniken, oder auch neuen Gentechniken, bedeutet eine Deregulierung der Kategorie 1-NGT-Pflanzen. Dies betrifft laut einer BfN-Studie über 90 Prozent der mit den neuen Techniken hergestellten gentechnisch veränderten Pflanzen (Kategorie 1). Die Einordung in die Kategorie 1 erfolgt nach dem Vorschlag lediglich auf Grundlage von sogenannten Äquivalenzkriterien und beruht nicht auf einer Einschätzung des Risikos. Auf den Produkten im Handel würde nicht zu erkennen sein, dass sie mithilfe von Gentechnik hergestellt wurden. Umfragen zeigen deutlich: Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich, dass alle gentechnisch veränderten Pflanzen gekennzeichnet und auf ihr Risiko überprüft werden.
Die französische Lebensmittelbehörde ANSES (und das Bundesamt für Naturschutz) kommen in ihren Stellungnahmen zu dem Schluss, dass die Kriterien der Kommission, die zu einer Einstufung von NGT-Pflanzen in die Kategorie 1 führen, nicht geeignet sind, das Risiko der Pflanzen einzuschätzen. Das Bundesamt für Naturschutz bestätigt mit seinem heute veröffentlichten Politikpapier, dass es unmöglich ist, anhand der von der EU-KOM vorgegebenen Kriterien für eine Deregulierung die Sicherheit von NGT-Pflanzen zu erkennen.