Bilanz der CO2-Emissionen für das Jahr 2024 und die Projektionsdaten für 2025 veröffentlicht
14.03.2025
Heute haben das Bundesklimaschutzministerium (BMWK) und das Umweltbundesamt (UBA) die jährliche Bilanz der CO2-Emissionen für das Jahr 2024 sowie die Projektionsdaten für 2025 veröffentlicht
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Wie groß ist die zu erwartende Lücke?
Der Projektionsbericht weist für das Jahr 2030 eine Lücke von 57 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten aus. Laut KSG (Paragraf 3a) sollen die Emissionen im Landnutzungssektor im Jahr 2030 um mindestens 25 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten verringert werden. Diesem Ziel stehen laut Projektionsbericht voraussichtlich Emissionen von 32 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten gegenüber. Diese Zahlen werden von einer sehr großen Unsicherheit begleitet, weil der Sektor stark von Schwankungen abhängig ist, die beispielsweise durch Extremwetterereignisse entstehen. Wie stark und häufig Extremwetterereignisse in der Zukunft auftreten und dadurch insbesondere Waldschäden verursacht werden, lässt sich nicht sicher vorhersagen. Wie groß die Unsicherheit bei der Vorhersage der genannten Ziellücke ist, zeigen zusätzlich berechnete Szenarien. Demnach liegen die möglichen Abweichungen ebenfalls im zweistelligen Millionenbereich. In allen Szenarien aus dem Projektionsbericht werden die Ziele aber deutlich verfehlt und es zeigt sich der große Handlungsbedarf für den Sektor.
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Was sind die Ursachen für die Zielverfehlung?
Die Zielverfehlung ist einerseits auf die hohe Sensibilität von natürlichen CO₂-Speichern gegenüber witterungsbedingten und klimatischen Einflüssen zurückzuführen und andererseits auf neue Daten und methodische Verbesserungen. Der Landnutzungssektor ist wie kein anderer unmittelbar von den Folgen der Klimakrise betroffen. Natürliche Störungen wie zum Beispiel die Dürreperiode 2018 bis 2022 haben eine erhebliche, direkte Auswirkung auf seine Emissionsbilanz. Weitere Störungen waren die Waldbrände und Hochwasser der vergangenen Jahre. Welches Ausmaß solche Störungen zukünftig haben können, ist nicht abzusehen. Das zeigen auch die Prognosedaten des Umweltbundesamts: die Spannbreite der in den Projektionen untersuchten Szenarien geht weit auseinander.
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Welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sind geplant?
Für die Stärkung der Senkenleistung der natürlichen CO₂-Speicher geht es in erster Linie um die Förderung von Waldumbau und angepasster Waldbewirtschaftung. Um das Ausmaß und die Häufigkeit natürlicher Störungen zu reduzieren, brauchen wir resiliente, diverse Ökosysteme, die der fortschreitenden Klimakrise etwas entgegenzusetzen haben.
Die grundsätzliche Klimaschutzleistung der Ökosysteme muss gestärkt und Emissionen gemindert werden. Ein ganz wesentlicher Baustein ist dabei die Minderung der Emissionen aus entwässerten Moorböden. Weitere wichtige Maßnahmen sind die Vermehrung von Waldflächen, der Vorratsaufbau durch eine reduzierte Entnahme von Laubhölzern, eine vorrangig stoffliche Nutzung von Holz und Humusaufbau und damit die Erhöhung des Kohlenstoffgehalts in Böden.
Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) haben wir in den letzten zwei Jahren so viel für den Natürlichen Klimaschutz erreicht wie nie zuvor auf Bundesebene. Insgesamt sind für Fördermaßnahmen im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bis 2028 Ausgaben von 3,5 Milliarden Euro eingeplant. Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat für das ANK bereits rund 1,2 Milliarden Euro eingesetzt und für die Folgejahre gebunden, mehr als 9000 Projekte sind bewilligt worden.
Trotzdem sind wir noch lange nicht da, wo wir hinmüssen. Natürlicher Klimaschutz wird deswegen auch künftig von höchster Priorität sein.
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Was plant das Bundesumweltministerium?
Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zum Klimaschutz im Landsektor (LULUCF) verpflichtet die Bundesregierung, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Ziele des Paragraf 3a des Klimaschutzgesetzes (KSG) für diesen Sektor einzuhalten. Zwar setzt das Urteil keine konkrete Frist. Allerdings hat die Bundesregierung nach dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg die erforderlichen Schritte unmittelbar eingeleitet und auch nach dem Bruch der Ampelkoalition mit Nachdruck fortgesetzt. Das BMUV trifft derzeit die notwendigen Vorbereitungen, damit eine neu antretende Bundesregierung zügig ein entsprechendes Maßnahmenpaket beschließen kann. Ein Kabinettbeschluss zur Ergänzung des Klimaschutzprogramms ist dementsprechend bis Ende 2025 geplant.
14.03.2025
| Meldung Natürlicher Klimaschutz
https://www.bmuv.de/ME11298