Im Zentrum der Gewässerbewirtschaftung steht die praktische Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in den zehn Flussgebietseinheiten, die ganz oder teilweise auf deutschem Territorium liegen. Ziel dieser Richtlinie ist es, europaweit die Gewässer (Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser) in einen guten Zustand zu bringen und eine Verschlechterung des derzeitigen Zustands zu verhindern. Das Bundesumweltministerium hat eine Zusammenfassung des Zustandes für die Flussgebietseinheiten in Deutschland vorgelegt, die als Broschüre erhältlich ist.
Ergebnisse der Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme hat einerseits bestätigt, dass in den letzten 35 Jahren bei der Reinhaltung der Gewässer große Erfolge erzielt werden konnten. Die Schadstoffbelastung wurde bis auf die flächendeckend auftretenden (ubiquitären) Schadstoffe wie Quecksilber deutlich reduziert. Gelungen ist dies erstens durch einen konsequenten, dem Stand der Technik entsprechenden Ausbau der Behandlung von kommunalem Abwasser. Die so entstandene moderne Infrastruktur für die Abwasserbehandlung ist heute ein wichtiger Standortfaktor. Der zweite wesentliche Faktor war und ist die konsequente Fortschreibung der branchenbezogenen Anforderungen an Abwassereinleitungen aus Industrie und Gewerbe sowie die damit verbundenen Innovationen etwa im Bereich abwasserarmer Produktionsprozesse.
Die aktuelle Bestandsaufnahme nach der Wasserrahmenrichtlinie von 2016 hat aber auch gezeigt, dass weiterhin erhebliche Anstrengungen notwendig sind, um unsere Gewässer, einschließlich der Küsten- und Meeresgewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Wenn Fließgewässer in Deutschland den "guten ökologischen Zustand" nicht erreichen, liegt das meist an der unzureichenden Gewässerstruktur. Das bedeutet, dass naturnahe Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt fehlen oder die Durchgängigkeit der Gewässer durch Querbauwerke unterbrochen ist. Ein weiterer Grund sind die hohen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und der Abwasserreinigung, die vor allem bei Seen, Übergangs- und Küstengewässern für die Zielverfehlung verantwortlich sind. Ziel der Deutschen Gewässerschutzpolitik ist die Erreichung eines "guten Zustands" bei allen Oberflächengewässern und dem Grundwasser. Die Fristen zur Erreichung dieses Bewirtschaftungszieles richten sich nach dem sechs-Jahres-Turnus der Bewirtschaftungsplanung und liegen nach dem ersten Bewirtschaftungszyklus nun also im Jahr 2021 oder 2027.
Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe
Der Bund hat an den Bundeswasserstraßen begonnen, die Durchgängigkeit an Querbauwerken für Wanderfische herzustellen, und bereitet die Umsetzung des Programmes "Blaues Band" für die Verbesserung von Natur- und Gewässerschutz in ausgewählten Abschnitten der Bundeswasserstraßen vor. Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe.
Bei der Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen (WGK) wird das Bundesumweltministerium von der Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) beraten, die sich aus Vertretern von Bund, Ländern und Industrie sowie weiteren Fachleuten zusammensetzt.