Bericht der deutschen Delegation zur 10. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention

01.12.2011
Walhai im Meer
Die 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (Bonner Konvention) hat in Bergen (Norwegen) stattgefunden. Als Erfolg kann die Verabschiedung der Resoultion zum Unterwasserlärm bewertet werden.

Die 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (Bonner Konvention) hat vom 20. bis 25. November 2011 in Bergen (Norwegen) stattgefunden. Als deutscher Erfolg kann die Verabschiedung der von Deutschland initiierten Resolution zum Unterwasserlärm bewertet werden, die den besseren Schutz für die lärmempfindlichen Wale und Delfine durch die Einführung lärmmindernder Techniken insbesondere bei der Errichtung von Offshore Windparks zum Inhalt hat. Weiter wurde einige Resolutionen zum Schutz von Meeressäugetieren und wandernden Süßwasserfischen verabschiedet.

Nach Artikel IV Absatz 4 der Bonner Konventionen haben die Vertragsparteien für in Anhang II aufgenommene Tierarten oder geographisch abgegrenzte Populationen spezifische Regionalabkommen auszuarbeiten und zu unterstützen. Deutschland hat am Rande dieser Konferenz Erklärungen wie das "Memorandum of Understanding" für Haie gezeichnet. Dies ist für Deutschland von besonderer Bedeutung, da sich die Bundesregierung für diese Arten, insbesondere für die fast ausgerotteten heimischen Dorn- und Heringshaie, auch in anderen internationalen Foren einsetzt. Eine weitere Erklärung, das "Memorandum of Understanding" für Greifvögel, wurde ebenfalls von Deutschland unterzeichnet.

Während der einwöchigen Vertragsstaatenkonferenz wurden insgesamt knapp 30 fachliche Resolutionen verabschiedet und sieben wandernde Arten in die Anhänge des Abkommens aufgenommen, davon drei Arten, namentlich der Sakerfalke, der Rotfußfalke und der Teufelsrochen, in Anhang I. Die Erarbeitung eines neuen strategischen Plans wurde beschlossen. Dieser soll sich auch mit der Optimierung des Schutzes wandernder Arten unter der Bonner Konvention und der inzwischen bestehenden Abkommen nach Artikel IV befassen.

Exekutivsekretärin Elizabeth Mrema kündigte bei der Konferenz an, aus persönlichen Gründen zum Jahreswechsel eine andere Aufgabe bei UNEP zu übernehmen. UNEP sicherte zu, dass das Stellenbesetzungsverfahren rasch, transparent und unter Beteiligung des Ständigen Ausschusses durchgeführt werde.

Norwegen hat den Entwurf einer "Message to Durban" zur Diskussion gestellt, der einen besseren Schutz von natürlichen Wäldern sowie die Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels mit dem Hinweis auf die von der CMS-Vertragsstaaten verabschiedete Resolution "Climate Change and Migratory Species" fordert. Dieser wird nun als Papier der COP-Präsidentschaft und Norwegens international bekannt gemacht. Norwegen gab außerdem bekannt, dass es seine Vorbehalte gegen die Aufnahme des in Anhang I gelisteten Weißen Haies sowie zur Listung von Walen und Haien in Anhang II zurücknimmt.

01.12.2011 | Meldung Artenschutz | Berlin
https://www.bmuv.de/ME7372

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.