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Der 1996 unterzeichnete "Vertrag über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung" (BGBl. 1996 II Seite 1708) ist am 28. April 1999 in Kraft getreten. Vertragsparteien sind Polen, Deutschland und Tschechien.
Die Vertragsparteien arbeiten auf dem Gebiet des Gewässerschutzes gegen Verunreinigung für die Oder und das Stettiner Haff einschließlich ihrer Einzugsgebiete, im folgenden als Oder bezeichnet, in der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung, im folgenden als Kommission bezeichnet, zusammen.