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- Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder (UVP-Portale-Verordnung – UVPPortV) beim Bundesanzeiger externer Link öffnet in neuem Fenster: Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder (UVP-Portale-Verordnung – UVPPortV) beim Bundesanzeiger
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das zentrale Internetportal des Bundes (Bundes-UVP-Portal-VwV) beim Bundesanzeiger externer Link öffnet in neuem Fenster: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das zentrale Internetportal des Bundes (Bundes-UVP-Portal-VwV) beim Bundesanzeiger
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) haben Bund und Länder zentrale Internetportale einzurichten, in denen bestimmte Daten wie Entscheidungen, Unterlagen oder Bekanntmachungen zu veröffentlichen sind. Damit wird für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über Vorhaben und ihre Umweltauswirkungen zu informieren, erheblich erleichtert. Diese Vorgabe wurde im November 2020 umgesetzt. Die damit verkündete Verordnung legt Mindeststandards für die Art und Weise der Zugänglichmachung der Daten sowie für die Dauer der Speicherung der Daten fest. Ergänzend zu dieser Verordnung regelt eine Verwaltungsvorschrift für die zuständigen Behörden des Bundes technische und organisatorische Maßnahmen für den Betrieb des zentralen Internetportals des Bundes und die Zusammenarbeit zwischen der portalbetreibenden und der jeweiligen für das Zulassungsverfahren zuständigen Behörde.