Diese Verordnung regelt die Versteigerung von Berechtigungen im Sinne des Paragraf 3 Absatz 4 des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I Seite 1578), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I Seite 1163) geändert worden ist, ab dem 1. Januar 2010
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