Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht"

Verordnungen | NSGSylV

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, Seite 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, Seite 193) geändert worden ist und der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, Seite 7), die durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, Seite 193) geändert worden ist.

Das Gebiet "Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht" ist seit 2007 Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und eines von sechs unter Schutz stehenden Meeresgebieten. Deutschland ist verpflichtet, diese Gebiete mit den nötigen Maßnahmen unter Schutz zu stellen. Die Europäische Kommission hatte hierzu bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das zumindest mit Blick auf die Ausweisung der Meeresschutzgebiete in Verantwortung des Bundes nun gegenstandslos sein dürfte. Das Verfahren richtet sich darüber hinaus an die Bundesländer, die in der Pflicht sind, Natura-2000-Gebiete an Land ebenfalls rechtlich zu sichern.

Aktualisierungsdatum: 22.09.2017

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