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Grundlage für die Marktüberwachung der Bundesländer ist die seit dem 1. Januar 2010 geltende EG-Verordnung Nummer 765/2008, die den allgemeinen Rechtsrahmen für die Überwachung der Sicherheit von Produkten in der EU bildet. Auf Grundlage der Verordnung organisieren die einzelnen EU-Mitgliedstaaten und die Kommission das System der Markt- und Produktüberwachung. Dahinter steht der Leitgedanke, dass einerseits Produkte in der EU einen freien Zugang zum Markt haben sollen, auf der anderen Seite dennoch keine Gefährdung für Gesundheit, Umwelt und Sicherheit von diesen Produkten ausgeht.
Die Marktüberwachung von Produkten nach den harmonisierten abfallrechtlichen Vorschriften der EU betrifft die Überwachung von Fahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungen und Verpackungsabfällen. Gegenstand der Überprüfungen ist die Einhaltung der Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Produkten, wie zum Beispiel Stoffverbote, Grenzwerte und Kennzeichnungspflichten.