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Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 12. Mai 2021 die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung zur Neuordnung untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte beschlossen. Der Bundesrat, der der Verordnung zustimmen muss, wird in seiner Plenumssitzung am 25. Juni 2021 über die Verordnung beschließen.
Die Verordnung dient der Überarbeitung des bestehenden nationalen untergesetzlichen Regelwerks für Biozid-Produkte, das in einer neuen Stammverordnung "Biozidrechts-Durchführungsverordnung" zusammengefasst wird. Sie verfolgt das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt vor den Auswirkungen von Biozid-Produkten zu gewährleisten, indem die praktische Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (EU-Biozidverordnung) in Deutschland durch flankierende Regelungen verbessert wird.
Inhaltliche Schwerpunkte der Verordnung sind die erstmalige Stellung von Anforderungen an die Abgabe von Biozid-Produkten in Form von Beratungs- und Sachkundepflichten sowie die Überarbeitung und Aktualisierung der bisher in der Biozid-Meldeverordnung enthaltenen Vorschriften. Mit den Anforderungen an die Abgabe wird zugleich Nummer 4.6 des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung umgesetzt, sowie eine Entschließung des Bundesrates (Drucksache 559/16 - Beschluss) aufgegriffen.