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Umweltinformationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2017.
Das Umweltinformationsgesetz regelt den Zugang zu Umweltinformationen für Bürgerinnen und Bürger. Es verpflichtet alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen. Das Umweltinformationsgesetz setzt die neugefasste Umweltinformationsrichtlinie der EU um und ist am 14. Februar 2005 in Kraft getreten.
Hinweis: Das PDF-Dokument sowie die Textversion sind ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)