Umwelthaftungsgesetz

Gesetze | UmweltHG

Wird durch eine Umwelteinwirkung jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Aktualisierungsdatum: 23.11.2007
https://www.bmuv.de/GE21

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