Übereinkommen zum Schutz des Rheins

Multilaterale Vereinbarungen

Rheinschutzübereinkommen tritt an die Stelle mehrerer Vereinbarungen zum Schutz des Rheins aus den 60er und 70er Jahren und soll dazu beitragen, die Hochwasservorsorge und die nachhaltige Entwicklung des Ökosystems Rhein zu stärken.

Die neue Vereinbarung dehnt den Geltungsbereich der früheren Rheinschutzabkommen aus, so etwa auf das Grundwasser, das in Wechselwirkung mit dem Rhein steht. Zudem legt es neue gewässerschutzpolitische Ziele fest. Dazu zählt die Verbesserung des ökologischen Zustandes und die Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse beim Hochwasserschutz. So sollen naturnahe Lebensräume wiederhergestellt und die natürliche Fließgewässerfunktion des Rheins verbessert werden.

Aktualisierungsdatum: 12.04.1999
https://www.bmuv.de/GE690

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