Die Kurzinformation gibt unter anderem Auskunft über die allgemeinen Verpflichtungen, die sich aus dem Übereinkommen ergeben, über Typ und Inhalt des Übereinkommens, seinen Geltungsbereich und seine Vertragparteien. Sie informiert über die bei der Helsinki-Kommission akkreditierten Beobachter sowie über die Arbeitsschwerpunkte, Programme und Maßnahmen und politischen Aussagen der Kommission.
Aktualisierungsdatum: 15.03.2004
https://www.bmuv.de/GE683
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