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Der Länderausschuss für Atomkernenergie – Hauptausschuss – hat in seiner Sitzung vom 26. Mai 2011 die Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin angenommen.
Die Richtlinie ersetzt die Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierender Strahlen (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV), die mit Rundschreiben vom 24. Juni 2002 – Az. RS II 4 – 11432/1 – (GMBl 2003 Seite 227) bekannt gemacht wurde.
Die Richtlinie wendet sich einerseits an die zuständigen obersten Landesbehörden, andererseits soll sie dem Arzt oder dem im medizinischen Bereich sonst tätigen Personal auf dem entsprechenden Anwendungsgebiet das Genehmigungsverfahren überschaubar machen und als Richtschnur für Pflichten und Rechte dienen.
Unter Bezugnahme der Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen vom 4. Oktober 2011 (BGBl. I Seite 2000) gelten die Regelungen ab dem 1. November 2011.
Die Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" wurde am 30. November 2011 im Gemeinsamen Ministerialblatt Seite 867 veröffentlicht.