Richtlinie 2014/80/EU zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung

EU-Grundwasserrichtlinie

Richtlinien | RL 2014/80/EU

Am 16. Januar 2007 ist die Richtlinie 2006/118/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung in Kraft getreten.

Die Grundwasserrichtlinie enthält:

  • Kriterien für die Beschreibung des chemischen Grundwasserzustandes,
  • Normen und Verfahren für die Bewertung dieses Zustandes,
  • EU-einheitliche Qualitätsnormen für Nitrat und Pflanzenschutzmittel,
  • eine Mindestliste für Parameter, für die national Schwellenwerte (nationale Qualitätsnormen) abzuleiten sind sowie
  • Kriterien für die Ableitung dieser Werte,
  • Kriterien zur Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Schadstoffbelastungstrends,
  • Regelungen zur Umkehrpunkt solcher Belastungstrends und
  • Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser. 
Aktualisierungsdatum: 21.06.2014

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE91

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