Downloads / Links
Am 16. Januar 2007 ist die Richtlinie 2006/118/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung in Kraft getreten.
Die Grundwasserrichtlinie enthält:
- Kriterien für die Beschreibung des chemischen Grundwasserzustandes,
- Normen und Verfahren für die Bewertung dieses Zustandes,
- EU-einheitliche Qualitätsnormen für Nitrat und Pflanzenschutzmittel,
- eine Mindestliste für Parameter, für die national Schwellenwerte (nationale Qualitätsnormen) abzuleiten sind sowie
- Kriterien für die Ableitung dieser Werte,
- Kriterien zur Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Schadstoffbelastungstrends,
- Regelungen zur Umkehrpunkt solcher Belastungstrends und
- Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser.