Downloads / Links
Am 04. März 2006 wurde im Amtsblatt der EU die neue Badegewässerrichtlinie veröffentlicht.
Die novellierte Richtlinie trat am 24. März 2006 in Kraft.
Die Bundesländer haben die neue Richtlinie inzwischen in nationales Recht umgesetzt und entsprechende Landesverordnungen verabschiedet.
Diese Richtlinie enthält Bestimmungen für die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung der Badegewässer hinsichtlich ihrer Qualität und die Information der Öffentlichkeit über Badegewässerqualität. Zweck dieser Richtlinie ist, in Ergänzung der Richtlinie 2000/60/EG die Umwelt zu erhalten und zu schützen, ihre Qualität zu verbessern und die Gesundheit des Menschen zu schützen.