Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Umgebungslärmrichtlinie

Richtlinien | RL 2002/49/EG

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Diese Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, inruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind.

Aktualisierungsdatum: 25.06.2005
https://www.bmuv.de/GE51

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