Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

abgeschlossene Vorhaben | ElektroG

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Zwei Absender haben eine Stellungnahme übermittelt, die nicht als veröffentlichungsfähiges oder barrierefrei zu formatierendes Dokument vorliegt.

Deutschland hat im Jahr 2018 das von der EU vorgegebene Sammelziel von 45 Prozent gemessen an der zurückgenommenen Menge an Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) im Verhältnis zu den durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten mit 43,11 Prozent nicht erreicht. Für das Jahr 2019 steigt das Sammelziel auf 65 Prozent. Vor diesem Hintergrund sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die europäischen Vorgaben auch in der Zukunft einzuhalten. Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll diesem Ziel dienen. Daneben sollen zudem die Rahmenbedingungen für die Vorbereitung zur Wiederverwendung (VzW) von EAG gestärkt werden. Denn im Sinne der Abfallhierarchie und des Ressourcenschutzes ist eine längere Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten unabdingbar. Auch soll das Problem von Trittbrettfahrern aus Drittstaaten, die den nationalen Vorgaben für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten zum Nachteil aller sich ordnungsgemäß verhaltender Hersteller nicht nachkommen, adressiert werden.

Der Referentenentwurf wurden den beteiligten Kreisen zur Anhörung zugeleitet. Er ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung mit den anderen Ressorts abgestimmt. Etwaige Stellungnahmen zum Entwurf konnten bis zum 15. Oktober 2020 an das BMU übersendet werden.

Aktualisierungsdatum: 16.09.2020

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE902

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