Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität des Umweltstatistikgesetz (UStatG) und des Hochbaustatistikgesetzes (HBauStatG) zu verbessern beziehungsweise an EU-Regelungen anzupassen und aussagekräftigere Ergebnisse zu erhalten, wobei bereits bestehende Daten besser genutzt und Übermittlungswege vereinfacht werden sollen.
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