Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuordnung untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte

abgeschlossene Vorhaben

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Die von der Bundesregierung am 12. Mai 2021 beschlossene Verordnung zur Neuordnung untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates in der Plenumssitzung am 25. Juni 2021.

Die Verordnung verfolgt das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt vor den Auswirkungen von Biozid-Produkten zu gewährleisten, indem die praktische Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (EU-Biozid-Verordnung) in Deutschland durch flankierende Regelungen verbessert wird. Es werden erstmalig Anforderungen an die Abgabe von Biozid-Produkten in Form von Beratungs- und Sachkundepflichten geregelt sowie die bisher in der Biozid-Meldeverordnung enthaltenen Vorschriften überarbeitet und aktualisiert. Mit den Anforderungen an die Abgabe wird zugleich Nummer 4.6 des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung umgesetzt, sowie eine Entschließung des Bundesrates (Drucksache 559/16 - Beschluss) aufgegriffen.

Aktualisierungsdatum: 17.08.2020

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE901

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