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Der Entwurf sieht zeitlich befristete Verfahrenserleichterungen vor, um angesichts der aktuellen Gasmangellage kurze Verfahrensdauern zu erreichen und Betreibern von Industrieanlagen einen entsprechend zügigen Brennstoffwechsel zu ermöglichen.
Hierzu sind Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie weitere Verfahrenserleichterungen vorgesehen, wenn das entsprechende Verfahren in einem spezifischen, näher beschriebenen Zusammenhang mit der Gasmangellage durchzuführen ist.