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Am 8. August 2019 startet die Anhörung der Verbände und beteiligten Kreise zum Entwurf der Zehnten Novelle der Abwasserverordnung (AbwV). Die Verordnung dient im Wesentlichen der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IED) und der abwasserseitigen Vorgaben von Schlussfolgerungen zur "Besten Verfügbaren Technik" (BVT) zu dem Bereich der Holzwerkstofferzeugung (Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2119 der Kommission vom 20. November 2015), der BVT-Schlussfolgerungen in Bezug auf die Abwasser-/Abgasbehandlung in der Chemiebranche (Durchführungsbeschluss (EU) 2016/902 der Kommission vom 30. Mai 2016) und der BVT-Schlussfolgerungen für die Nichteisenmetallindustrie (Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1032 der Kommission vom 13. Juni 2016).
Bei den BVT-Schlussfolgerungen handelt es sich um Durchführungsbeschlüsse nach Artikel 13 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU. Das Ziel der Richtlinie ist die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, unter anderem die Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Wasser. Die BVT-Schlussfolgerungen beinhalten unter anderem Anforderungen an das Betreiben von Abwasseranlagen nach dem Stand der Technik, wie allgemeine Anforderungen, die Einführung von Emissionsgrenzwerten für das Abwasser sowie Anforderungen an die Überwachung einzelner Abwasserparameter. Darüber hinaus werden mit der vorliegenden Verordnung punktuell Aktualisierungen und Anpassungen an den Stand der Technik sowie Klarstellungen und Verfahrensvereinfachungen vorgenommen.
Am 8. August 2019 wurde der Entwurf den beteiligten Kreisen (Wirtschafts- und Umweltverbänden, Länder und kommunale Spitzenverbände) zur Stellungnahme bis zum 11. September 2019 zugeleitet. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt. Die Anhörung dient auch dazu, die endgültige Beschlussfassung der Bundesregierung vorzubereiten.