Referentenentwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Entwürfe laufende Vorhaben

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Eine Stellungnahmen von Silikon-Technik Siltec GmbH & Co. KG ist fristgerecht eingegangen, einer Veröffentlichung wurde jedoch widersprochen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Stellungnahme übermittelt, jedoch einer Veröffentlichung widersprochen.

Der Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen greift den Beschluss des Bundesrates vom 5. Juni 2020 (BR-Drs. 210/20) ohne Änderungen im Regelungsteil auf. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und beschlossen.

Durch die vorgesehene Änderung werden Anlagen zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk unter Verwendung von halogenierten Peroxiden mit einem Einsatz von 30 Kilogramm oder mehr Kautschuk je Stunde in den Anhang 1 der Verordnung übergenehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufgenommen.

Etwaige Stellungnahmen können im Rahmen der Anhörung bis zum 18. September 2020 in elektronischer Form unter dem Betreff "Anhörung der beteiligten Kreise zur 1.VOÄnd4.BImSchV", Geschäftszeichen "AG IG I 2 – 5021/004-2020.0002" an das Bundesumweltministerium gerichtet werden.

Aktualisierungsdatum: 01.09.2020
https://www.bmuv.de/GE898

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