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Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ratifizierung der am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, vorgelegt. Mit dieser Änderung werden klimaschädliche, teilfluorierte Kohlenwasserstoffe in den Regelungsbereich des Protokolls übernommen, die unter anderem als Ersatzstoffe für ozonschichtschädigende Stoffe verwendet werden und ein hohes Erderwärmungspotenzial aufweisen. Das Gesetz dient dem innerstaatlichen Inkraftsetzen der Änderung. Diese tritt am 1. Januar 2019 in Kraft, sofern bis dahin 20 Vertragsparteien die Änderung ratifiziert haben. Inhaltlich sind die in dem Kigali-Beschluss enthaltenen Minderungsverpflichtungen für diese Stoffe bereits durch die seit dem 1. Januar 2015 geltende Verordnung (EU) Nummer 517/2014 erfasst.
Der Kabinettbeschluss vom 8. März 2017 ist der erste formale und verfassungsrechtlich notwendige Schritt zur Ratifizierung der in Kigali beschlossenen Änderungen des Montrealer Protokolls. Der Gesetzentwurf wird jetzt Bundesrat und Bundestag als besonders eilbedürftig vorgelegt, damit das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann.