Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung

Strahlenschutzvorsorgegesetz

Gesetze | StrVG

Das Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I Seite 2610), das zuletzt durch Artikel 91 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474) geändert worden ist, ist durch Artikel 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I Seite 1966) mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 aufgehoben worden.

Das Strahlenschutzgesetz enthält die Regelungen zum Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern, den Schutz der Einsatzkräfte und die Überwachung der Umweltradioaktivität.

Aktualisierungsdatum: 12.10.2017

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE130

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