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Die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 wurde am 12. Juli 2006 verkündet und trat am 15. Juli 2006 in Kraft. Als EG-Verordnung ist sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht. Entsprechend der Übergangsregelung wird sie ab dem 12. Juli 2007 in Deutschland anzuwenden sein. Die bisherige Verordnung (EWG) Nummer 259/93 wird mit Wirkung vom 12. Juli 2007 aufgehoben. Möglichst bis dahin ist das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) an die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 anzupassen. Wesentliches Ziel des Gesetzes ist die Neufassung des AbfVerbrG unter weitgehender Beibehaltung der bestehenden Regelungen.