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Änderungsverordnungstext
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Eine Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung (UAG-ZVV) wurde am 3. Juni 2009 vom Kabinett beschlossen. Die UAG-ZVV enthält in einem Anhang Zulassungs- und Prüfungsbereiche, denen aufgrund der Vorgaben der EG-Verordnung zum europäischen Umweltmanagementsystem (sogenannte EMAS-Verordnung) die europäische Klassifikation der Wirtschaftszweige zugrundeliegt. Diese Klassifikation wurde geändert, so dass auch die deutsche UAG-ZVV anzupassen war.
Umweltgutachter prüfen das auf freiwilliger Basis von einem Unternehmen oder einer sonstigen Organisation eingeführte europäische Umweltmanagementsystem EMAS, wozu auch die Rechtskonformität des Unternehmens zählt. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich – jeweils im Rahmen ihrer Zulassung – daneben auf andere Gebiete, in denen Unternehmen zu prüfen sind, so zum Beispiel im Altfahrzeugbereich, im Elektronikschrottbereich, im Bereich Erneuerbarer Energien oder im Emissionshandel. Die UAG-ZVV regelt die Einzelheiten der Zulassung von Umweltgutachtern und sichert den hohen Qualifikationsstandard der Umweltgutachter, indem eine ausdrückliche Berufszulassung erfolgt. In der Änderungsverordnung findet unter anderem eine Einteilung in Prüfzeiteneinheiten statt, um die Modalitäten der mündlichen Prüfung transparent zu gestalten. Die Zulassung von Umweltgutachtern wird von der wirtschaftsgetragenen hoheitlich beliehenen Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) mbH in Bonn auf Antrag nach einer mündlichen Prüfung für einen bestimmten beantragten Zulassungsbereich ausgesprochen. Die Aufsicht über die DAU GmbH führt das Bundesumweltministerium. Im Dezember 2017 waren 266 Umweltgutachter in Deutschland zugelassen.