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Mit der Achten Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung wurde die AbfVerbrBußV an geändertes EU-Recht über die Verbringung von Abfällen (Berichtigung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 und die Verordnungen (EU) 2015/2002 der Kommission) angepasst. Zudem wurde Paragraf 3 der AbfVerbrBußV, der Ordnungswidrigkeiten nach der im Jahr 2007 aufgehobenen Verordnung (EWG) Nummer 259/93 enthielt, aufgehoben, da diese nicht mehr notwendig sind. Die Verordnung wurde am 23. Februar 2016 verkündet (BGBl. I Seite 240) und ist am 24. Februar 2016 in Kraft getreten.