11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Gesetze | 11. AtG-Novelle

Durch das elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes sollen die Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke im Rahmen des von der Bundesregierung verabschiedeten Energiekonzepts verlängert werden.

Aktualisierungsdatum: 10.07.2017
https://www.bmuv.de/GE753

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