Wolf
FAQs
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Im Monitoringjahr 2022/2023 gab es in Deutschland 184 Wolfsrudel. Neben den 184 Rudeln sind zusätzlich 47 Wolfspaare sowie 22 sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2022/2023 bestätigt. Im vorhergehenden Monitoringjahr 2021/2022 wurden 162 Rudel, 58 Paare und 25 Einzelwölfe nachgewiesen (aktualisierter Stand vom 05.10.2023). Anlässlich des Monitorings wurden im abgeschlossenen Monitoringjahr in den bestätigten Wolfsterritorien insgesamt 1.339 Wolfsindividuen nachgewiesen.
Die Anzahl aufgefundener toter Wölfe im Monitoringjahr 2022/2023 lag bei 159 Tieren (Monitoringjahr 2021/2022 148 Totfunde), davon sind 125 durch Verkehrsunfälle gestorben. Bei 15 Wölfen war die Todesursache natürlichen Ursprungs, 11 Wölfe wurden illegal getötet, bei 4 Wölfen war die Todesursache nicht zu ermitteln, 2 Wölfe wurden im Rahmen von Managementmaßnahmen entnommen und 2 Wölfe werden noch auf die Todesursache hin untersucht.
Die amtlich bestätigten deutschen Wolfszahlen werden durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) in Abstimmung mit den Ländern veröffentlicht.
Die hier angegebenen Individuenzahlen wurden sicher nachgewiesen. Eine Schätzung eines Gesamtbestands von Wölfen in Deutschland ist nicht seriös durchzuführen, da zum einen das Monitoring der Bundesländer auf den Nachweis von Rudeln, Paaren und territorialen Einzeltieren – und nicht auf die Erfassung der Zahl der Wolfsindividuen – ausgerichtet ist.
Die Sterblichkeit junger Wölfe ist hoch, vor allem in den ersten zwei Lebensjahren. Dies ist ein Grund, warum Hochrechnungen zum Gesamtbestand mit Unsicherheiten behaftet sind und wissenschaftlichen Ansprüchen nicht gerecht werden. Wurfgröße und Überlebensrate der Welpen sind stark abhängig vom Nahrungsangebot im Wolfsrevier. Aber auch in beutereichen Revieren muss mit einer hohen Mortalität (das heißt etwa bis Jahresende des Geburtsjahres) von 20 bis 30 Prozent gerechnet werden. Durch Verkehrsunfälle, (illegale) Abschüsse, Vergiftung oder andere menschliche Einflüsse kann die Zuwachsrate in Wolfspopulationen sich ebenfalls reduzieren. Verkehrsunfälle sind die häufigste unnatürliche Todesursache. Aber auch Krankheiten wie die Räude machen Jungtieren zu schaffen.
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Das Zählen wild lebender Tiere ist generell sehr aufwändig. Das Wolfsmonitoring wird auf Länderebene nach zwischen Bund und Ländern abgestimmten Vorgaben von den Ländern durchgeführt. Wölfe werden dabei nicht als Einzeltiere gezählt, sondern es wird die Zahl an Rudeln bestimmt. In einem Rudel leben die Elterntiere, die Jungen des Vorjahres sowie die Welpen des aktuellen Jahres. Das Wolfsmonitoring ist nicht auf die Erfassung von Welpen ausgerichtet. Die Sterblichkeit unter den Jungtieren ist jedoch relativ hoch, deswegen kann man sicher nur die Zahl erwachsener Tiere nachweisen. Das Zählen ist dabei für die Wolfsexperten der Länder sehr aufwändig. Die Erhebungen beziehen sich jeweils auf das sogenannte "Wolfsjahr", das den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres abdeckt. Die Daten aus den Ländern werden von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) zusammengeführt und mit den Experten der Länder gemeinsam bewertet.
Die Methoden des Wolfsmonitorings sind vor allem Fotofallen, Telemetrie, genetische Analysen sowie Heulanimation (kann Chorheulen auslösen). Nach den hierbei verwendeten "SCALP"-Kriterien ist ein eindeutiger Nachweis (C1) für die Feststellung eines Wolfsvorkommens nötig. Dazu gehören Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis (auch aus Kotproben), Foto, Telemetrieortung. Für die Erhebung der Rudelzahlen werden auch C2-Nachweise (eine erfahrene Person dokumentiert Spur, Losung oder Riss) als Nachweis gezählt, wenn sie drei Mal für eine Rasterzelle (10 x 10 Kilometer) erbracht wurden.
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Um Bewegungsräume und Verhalten verfolgen zu können, kann es sinnvoll sein, einzelnen Wölfen einen Sender anzulegen. Dazu müssen die Tiere gefangen werden. Das ist sehr arbeitsintensiv und mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden.
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In Bezug auf die Wolfsgenetik untersucht das Senckenberg-Institut in seiner Außenstelle Gelnhausen als zentrales Labor und "Nationales Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf" die bundesweit erhobenen Wolfsproben. Darauf haben sich der Bund und die Länder verständigt. Das Institut ist zugleich Partnerorganisation der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW). Die Basis für das bundesweite genetische Wolfsmonitoring des Senckenberg-Instituts bilden Untersuchungen auf Basis der Kern-DNA, die einen individuellen genetischen Fingerabdruck ergeben und Rückschlüsse auf Individuenzahlen, Verwandtschaften und das Vorkommen von Hybriden der ersten Hybridgeneration (F1) erlauben. Ferner wird bei allen eingeschickten Proben zusätzlich auch Mitochondrien-DNA untersucht, was auch bei Proben mit sehr geringem DNA-Gehalt eine Bestimmung der Art ermöglicht und Hinweise auf die Populationszuordnung, nicht jedoch auf den Hybridisierungsgrad gibt. Mit einer weiteren Methode, basierend auf Punktmutationen im Genom, lassen sich Hybride mindestens bis in die dritte Hybridgeneration sicher nachweisen. In Deutschland sind in den vergangenen 20 Jahren lediglich zwei Wolf-Hund-Hybridisierungsereignisse nachgewiesen worden, einmal im Jahr 2003 und einmal im Jahr 2017. Die von einzelner Seite verbreitete Darstellung, das Senckenberg-Institut arbeite bei der Feststellung der Hybridisierung allein mit der Analysemethode der Mitochondrien-DNA, ist unzutreffend.
Das Senckenberg-Institut in Gelnhausen ist Teil der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN), einer der wichtigsten Forschungseinrichtungen Deutschlands rund um die biologische Vielfalt. Die SGN ist ihrerseits Teil der Leibniz-Gemeinschaft, die 93 selbstständige Forschungseinrichtungen verbindet. Senckenberg kooperiert im Bereich der Wolfsgenetik mit zahlreichen wissenschaftlichen Institutionen aus unterschiedlichen Ländern.
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Das Wolfsvorkommen konzentriert sich auf ein Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Aber auch außerhalb dieser Vorkommen konnten in anderen Bundesländern einzelne Wolfsterritorien nachgewiesen werden. Zusätzlich konnte erstmals seit zehn Jahren wieder ein sesshafter Wolf in den bayerischen Alpen bestätigt werden.
Die Wölfe in Deutschland gehören zur mitteleuropäischen Flachlandpopulation, die sich auch über die Mittelgebirge erstreckt.
Die Ausdehnung des Verbreitungsgebiets führt nicht zu höheren Wolfsdichten. Wo ein Rudel sesshaft ist, kommt kein zweites oder weiteres hinzu. Wolfsrudel besetzen Territorien, die sie gegen fremde Rudel verteidigen. Wölfe verbreiten sich dann durch Wanderung, wenn ein Rudel zu groß wird bzw. zu viele erwachsene Tiere im Rudel sind. Insofern hat es die Bevölkerung in einem bestimmten Wolfsverbreitungsgebiet (Territorium) maximal mit einem Wolfsrudel zu tun.
Auch die Größe der jeweiligen Rudelterritorien hängt vor allem von der verfügbaren Nahrung ab und kann einer BfN-Pilotstudie zur Abwanderung und Ausbreitung von Wölfen in Deutschland zufolge zwischen 103 und 375 Quadratkilometern liegen. Je weniger Beutetiere auf einer Fläche leben, desto größer sind die Wolfsterritorien. Weil die Jungwölfe in der Regel mit Erreichen der Geschlechtsreife aus dem elterlichen Territorium abwandern, bleibt die Anzahl der Wölfe, die sich innerhalb eines bestimmten Gebietes etabliert haben, in der Folge dann meist relativ konstant.
Mit durch- oder zuwandernden Wölfen muss inzwischen überall in Deutschland gerechnet werden. Entsprechend haben bereits vierzehn Länder eigene Managementpläne, Leitlinien oder Handlungsleitfäden erstellt.
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Der Wolf ist eigenständig nach Deutschland zurückgekehrt. Es gibt keinerlei glaubhafte Hinweise dafür, dass Wölfe nach Deutschland verbracht oder innerhalb Deutschlands umgesiedelt oder ausgewildert worden sind. Im Rahmen der genetischen Untersuchungen des Senckenberg Institutes für Wildtiergenetik Gelnhausen wurden bisher ebenfalls keine diesbezüglichen Hinweise gefunden.
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Vor 25 Jahren, im Jahr 1992, haben sich die damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union darauf verständigt, die Natur mit ihrer Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Hierfür unterzeichneten die Politiker ein Regelwerk, in dem aufgelistet ist, welche Tiere, Pflanzen und Lebensräume in besonderem Maße geschützt werden sollen, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), kurz FFH-Richtlinie genannt. In dieser Richtlinie werden in den verschiedenen Anhängen diejenigen Tiere, Pflanzen und Lebensräume aufgeführt, die aus Sicht der EU von gemeinschaftlichem Interesse sind und daher von allen Mitgliedstaaten besonders gut geschützt werden sollen. Ziel der Richtlinie ist die Erhaltung oder Wiederherstellung des "günstigen Erhaltungszustandes" der in den Anhängen gelisteten Tiere, Pflanzen und Lebensräume. Der Wolf gehört zu den in den Anhängen verzeichneten streng zu schützenden Tierarten.
Die räumliche Bezugsgröße für die Feststellung der Erhaltungssituation folgt den politisch-geographischen Mustern (Landesgrenzen) und zusätzlich den einzelnen biogeographischen Regionen in Deutschland. Dies sind die atlantische, die kontinentale und die alpine Region.
Auf den Wolf übertragen, lässt sich der günstige Erhaltungszustand wie folgt formulieren: Wölfe leben jetzt und auch in Zukunft überall dort, wo sie von Natur aus leben können; der Lebensraum und das Nahrungsangebot jetzt und auch zukünftig wird ausreichen, um das Überleben der Wölfe langfristig zu sichern. Die Anzahl der Wölfe ist außerdem ausreichend groß, dass die Wölfe auch in Zukunft nicht wieder aussterben können, zum Beispiel durch Krankheiten, Verkehrsunfälle oder Wilderei. Für die Bewertung und Einstufung des Erhaltungszustandes sind demnach mehrere Merkmale von Bedeutung: das natürliche Verbreitungsgebiet, der Bestand ("Population"), der Lebensraum und die Zukunftsaussichten. Bei der Ermittlung des Gesamturteils ist wesentlich, welches dieser vier Einzelmerkmale am schlechtesten ausgeprägt ist.
Trotz der Vermehrung der Wölfe in Deutschland wurde bislang aufgrund der noch zu geringen Anzahl und Verbreitung der Wölfe deren Erhaltungszustand mit "ungünstig-schlecht" bewertet. Erst wenn es Wölfe auch in bisher nicht vom Wolf besiedelten aber besiedelungsfähigen Gebieten gibt und die Anzahl so groß ist, dass der Wolf auch langfristig in Deutschland ohne Inzuchterscheinungen überleben kann, kann sein Erhaltungszustand mit "günstig" bewertet werden. Die Bewertung des günstigen Erhaltungszustandes nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie erfolgt in einem Turnus von sechs Jahren. Der Bericht Deutschlands für den Zeitraum 2013 – 2018 findet sich auf den Seiten des Bundesamts für Naturschutz
Wenn eine Wolfspopulation den günstigen Erhaltungszustand erreicht hat, muss dieser Erhaltungszustand beibehalten werden. Diese eindeutige Verpflichtung folgt aus der FFH-Richtlinie und gilt für alle zu schützenden Arten, unabhängig davon, ob sie in Anhang IV oder auch in Anhang V aufgeführt sind.
- BfN-Skript 251, Kaczensky et al. "Grundlagen für Managementkonzepte für die Rückkehr von Großraubtieren – Rahmenplan Wolf" (2008, PDF extern, 1,5 MB)
- BfN-Skript 413 Reinhardt et al. "Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland" (2015, PDF extern, 2,1 MB)
- FFH-Richtlinie
- Nationaler Bericht 2019 gemäß FFH-Richtlinie
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Das Bild vom Wolf, der unberührte Wildnis und weiträumige menschenleere Gebiete braucht, entspricht nicht der Realität in Deutschland. Wölfe in der Kulturlandschaft sind nicht gefährlicher als ihre Artgenossen, die in menschenleeren Gebieten leben oder die bejagt werden. Wolfsgebiete, die ähnlich dicht mit Menschen besiedelt sind, wie die Wolfsgebiete in Deutschland, und in denen ebenfalls keine (legale) Jagd auf Wölfe stattfindet, gibt es zum Beispiel in Italien und Polen. Auch in diesen Gebieten gibt es keine Hinweise darauf, dass Wölfe ihre Vorsicht dem Menschen gegenüber verlieren. Gleiches gilt für Wölfe, die in Nationalparks mit hohem Besucheraufkommen aufwachsen und die keine negative Erfahrung mit Menschen gemacht haben.
Es gehört daher zum normalen Verhalten der Wölfe, dass sie gelegentlich auch tagsüber in Sichtweite von bewohnten Gebäuden entlanglaufen, nachts dann und wann Dörfer durchqueren oder am Dorfrand nach Nahrung suchen. Die Erfahrung zeigt, dass ein solches Verhalten in der Regel keine Gefährdung des Menschen darstellt. Schäden können mittels Vorsorgemaßnahmen erfolgreich begrenzt werden. Dennoch gilt: Sicherheit zuerst! Zur Bewertung des Annährungsverhaltens von Wölfen an Menschen und den sich aus diesem Verhalten möglicherweise ergebenden Gefahren hat die DBBW Bewertungskriterien erarbeitet.
Umfassende Informationen zum Gefahrenpotenzial von Wölfen liefert die 2002 vom Norwegischen Institut für Naturforschung (NINA) veröffentlichte Studie "The fear of wolves: A review of wolf attacks on humans". Darin wurden Berichte über Wolfsangriffe auf Menschen und ihre Ursachen in Skandinavien, Mitteleuropa, Asien und Nordamerika zusammengetragen und ausgewertet. Demnach sind Übergriffe von Wölfen auf Menschen sehr selten. In der Vergangenheit gab es nur wenige Fälle, in denen gesunde Wölfe einen Menschen angegriffen oder gar getötet haben. Wolfsangriffe auf Menschen lassen sich vor allem auf drei Ursachen zurückführen: Tollwut, Provokation und Futterkonditionierung.
Tollwut, eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die in früheren Zeiten als Hauptursache für Wolfsangriffe galt, ist in Deutschland seit 2008 ausgerottet und gilt auch in den angrenzenden Ländern durch die Immunisierung des Fuchses als weitestgehend bekämpft. Auch die Provokation eines Wolfes ist unter den heutigen Gegebenheiten eine eher unwahrscheinliche Gefahrenursache, da sie laut der Studie vor allem Tierhalter betraf, die – beim Versuch ihre Nutztiere vor einem Angriff zu schützen – Wölfe mit Knüppeln oder Heugabeln in die Enge trieben beziehungsweise Jäger, die Welpen aus dem Bau holten.
Die in unserer gegenwärtigen Kulturlandschaft am ehesten mögliche Ursache für gefährliches Verhalten von Wölfen gegenüber Menschen ist eine starke Gewöhnung an die Nähe von Menschen (Habituation) verbunden mit positiven Reizen wie zum Beispiel Füttern (Futterkonditionierung). Futterkonditionierte Wölfe unterscheiden sich dahingehend von anderen Wölfen, dass sie sich aufgrund von positiven Reizen für Menschen interessieren und aktiv deren Nähe suchen. Bleiben die erwarteten positiven Reize (zum Beispiel Futter) aus, kann das dazu führen, dass die betroffenen Wölfe aufdringliches, dreistes und schlimmstenfalls aggressives Verhalten entwickeln.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Alle Wildtiere, also auch Wölfe, die in Kulturlandschaften leben, müssen sich zu einem gewissen Maße an die menschliche Anwesenheit gewöhnen (Habituation). Sie lernen Menschen und menschliche Aktivitäten in gewissem Umfang zu tolerieren. Eine solche Gewöhnung führt nicht per se zu problematischem Verhalten. Wenn Wölfe die Erfahrung gemacht haben, dass die Wahrnehmung menschlicher Präsenz ohne negative Konsequenzen verläuft, reagieren sie bei Begegnungen mit Menschen und Fahrzeugen in der Regel zwar vorsichtig, aber nicht extrem scheu und traben meist ohne übermäßige Hast davon. Wölfe, die weder positive noch negative Erfahrungen mit Menschen gemacht haben, bleiben diesen gegenüber argwöhnisch und nähern sich nicht aktiv an. Jungwölfe können durch ihre Neugierde und Naivität bisweilen eine geringere Fluchtdistanz zu Menschen aufweisen, als erwachsene Wölfe.
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Teilweise wurde in letzter Zeit vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Vermutung gestreut, der Wolf könne die ASP einschleppen. Dies ist laut dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) jedoch nicht der Fall. Der Wolf überträgt die ASP nicht und kann sie auch selbst nicht bekommen.
Übertragbare Krankheiten durch den Wolf sind Tollwut (gilt seit 2008 in Deutschland als ausgerottet), Fuchsbandwurm, Räude, Staupe, Parvovirose und die Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut).
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Wölfe sind die Vorfahren unserer Hunde und können noch immer mit ihnen kommunizieren. Gerade die Tatsache, dass Wölfe Hunde unter Umständen als Artgenossen ansehen, kann jedoch problematisch sein. Hunde verhalten sich in der Regel nicht wie Wölfe, was zu "Missverständnissen" führen kann. Generell sollten Hunde im Wolfsgebiet angeleint beziehungsweise nahe bei ihrem Besitzer geführt werden. Es kann durchaus vorkommen, dass Wölfe sich für diese Artgenossen interessieren, die aus Wolfssicht "dreist" in ihrem Territorium markieren. Die Nähe seines Besitzers ist der beste Schutz für den Hund. Eine Gefahr für den Hundeführer besteht selbst in diesen Situationen nicht. Die Wölfe interessieren sich für ihre domestizierten Verwandten, nicht für die Menschen. Kommt es zu einem Zusammentreffen von Wolf und Hund, sollte man seinen Hund zu sich rufen, anleinen und sich ruhig zurückziehen. Falls der Wolf weiter Interesse an dem Hund zeigt, sollte man sich durch Rufen deutlich bemerkbar machen und den Wolf gegebenenfalls durch das Werfen von Gegenständen vertreiben.
Zur möglichen Paarung von Wölfen und Hunden finden Sie weiter unten einen eigenen Eintrag.
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In der Jagdpresse wird immer wieder auf die Gefahr für jagdlich geführte Hunde im Wolfsgebiet hingewiesen. Begründet wird dies mit Beispielen aus Schweden, wo jährlich zwischen 20 und 40 Jagdhunde bei der Jagdausübung durch Wölfe getötet werden. Einen vergleichbaren Fall in Deutschland hat es in den letzten 15 Jahren nicht gegeben.
Der Einsatz von Jagdhunden im schwedischen Wolfsgebiet ist mit der Jagdausübung, wie sie in Deutschland stattfindet, nicht vergleichbar. Dort jagen Hasenbracken und Elchhunde weiträumig und oft weit entfernt vom Jäger. In Deutschland werden Stöberhunde vor allem bei Ansitzdrückjagden eingesetzt. Dabei sollen sie innerhalb eines begrenzten Gebietes den Jägern das Wild zutreiben.
In der Lausitz wird seit 15 Jahren mit Hunden im Wolfsgebiet gejagt. Die Erfahrungen zeigen, dass die Gefährdung für Jagdhunde hier nicht höher ist als anderswo. Das Risiko bei der Jagdausübung verletzt zu werden, ist für Jagdhunde nicht gering. Jährlich kommen Hunde dabei durch Wildschweine zu Tode, werden aus Versehen erschossen oder im Straßenverkehr überfahren. In Bezug auf den Wolf werden in der Lausitz bei Drückjagden im Wolfsgebiet von Seiten des Bundesforstbetriebes Lausitz seit Jahren bestimmte Vorsichtsmaßnahmen ergriffen:
- Hundeführer werden im Vorhinein über die Anwesenheit von Wölfen informiert.
- Es wird darum gebeten, dass Hunde, die im Ausland bereits auf Großraubwild (Jagd auf große Beutegreifer) eingesetzt wurden, im Wolfsgebiet nicht verwendet werden.
- Die Hunde werden erst circa 20 Minuten nach Beginn des Treibens geschnallt (von der Leine gelassen). Dadurch sollen die Wölfe die Möglichkeit bekommen, sich auf das Geschehen einzustellen und überraschende Zusammentreffen von Wolf und Hund vermieden werden.
- Bei der Nachsuche auf verletztes Wild wird der Schweißhund erst dann geschnallt, wenn der Hundeführer das verletzte Tier kurz vor sich hat und ausschließen kann, dass es bereits von Wölfen in Besitz genommen worden ist.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, den Hunden Glocken oder Schellen umzuhängen, um sie für Wölfe schon von weitem hörbar zu machen.
Eine Vorsichtsmaßnahme sollte bereits bei der Ausbildung von Jagdhunden berücksichtigt werden. Bei der Abrichtung und beim Führen eines Jagdhundes sollte der Hund nicht für das Anzeigen von Wolfszeichen belohnt werden. Die Gefahr besteht, dass ein jagdlich geführter Hund dies fehlinterpretiert und bei anderer Gelegenheit eine Wolfsfährte verfolgt, wie er das mit einer Hirsch- oder Wildschweinfährte auch tun würde. Ein Hund, der einen Wolf verfolgt und stellt, riskiert jedoch tatsächlich, von diesem angegriffen zu werden.
Ein solcher Vorfall ereignete sich bereits 2005 in der Lausitz, als eine Jagdterrierhündin sich außerhalb des Jagdeinsatzes unbemerkt von ihrem Besitzer entfernte, die Fährte einer Wölfin aufnahm, diese verfolgte und stellte. Die Hündin wurde von der Wölfin mehrfach gebissen. Sie kam noch zum Besitzer zurück, starb jedoch wenig später bei der tierärztlichen Behandlung an ihren Verletzungen. Es gibt durchaus Hundeführer, die ihren Hund im Wolfsgebiet nicht mehr einsetzen. Tatsächlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch in Deutschland zukünftig Hunde beim Jagdeinsatz von Wölfen angegriffen werden. Die größere Gefahr für Jagdhunde geht jedoch auch im Wolfsgebiet vom Straßenverkehr und von Wildschweinen aus.
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Wölfe sind Fleischfresser und das Töten von Wild- und Nutztieren ist keine Form der Aggression, sondern Nahrungserwerb. Trotzdem sind Wölfe Prädatoren.
Der Wolf ernährt sich zu über 90 Prozent von Reh-, Rot- und Schwarzwild, deren ohnehin sehr hohen Bestände zum Teil in Deutschland weiter zunehmen. Andere Wildtierarten zählen nur in Ausnahmefällen zum Beutespektrum des Wolfes und sind daher nicht gefährdet.
Wölfe unterscheiden auf der Suche nach Nahrung nicht zwischen wilden "erlaubten" Beutetieren und "nicht erlaubten" Nutztieren. Sie töten Tiere, die sie leicht überwältigen können. Bei den von Wölfen im Jahr 2019 getöteten oder verletzten Nutztieren in Deutschland handelte es sich daher zu 88 Prozent um Schafe oder Ziegen, 7 Prozent um Gatterwild und in 4 Prozent um Rinder (meist Kälber). Kleine Nutztiere wie Schafe und Ziegen sind – verglichen mit wilden Huftieren - eine sehr einfache Beute, sofern sie nicht durch Zäune/Herdenschutzhunde geschützt sind. Bei vielen Nutztierrassen ist das Fluchtverhalten darüber hinaus durch die Domestikation abgemildert. Deshalb kommt es bei Übergriffen auf Schaf- und Ziegenherden häufig zu Mehrfachtötungen. Wenn Wölfe große Nutztiere töten, handelt es sich meist um Jungtiere oder um einzeln gehaltene Rinder oder Pferde.
Das Ausmaß der Schäden an Nutztieren ist dabei weder von der Größe des Wolfsbestandes noch von der Anzahl der Nutztiere in einem Gebiet abhängig. Entscheidend ist, wie gut oder schlecht vor allem kleine Nutztiere geschützt sind. Auch eine Zunahme der Schäden pro Wolfsrudel kann nicht festgestellt werden. Die Schäden treten vor allem dort vermehrt auf, wo sich ein Wolfsrudel neu niederlässt und die Nutztierhalter sich noch nicht auf die Anwesenheit von Wölfen eingestellt haben. In Gebieten mit längerer Wolfsanwesenheit gehen die Schäden häufig zurück.
Im Jahr 2019 gab es bundesweit nach den Erhebungen der Länder gemäß der Zusammenstellung der DBBW insgesamt 887 gemeldete Wolfsübergriffe auf Nutztiere (Schafe, Ziegen, Rinder, Gehegewild und andere Tierarten) mit insgesamt 2894 getöteten oder verletzten/vermissten Tieren.
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Die "Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf" (DBBW) hat Kriterien für die Beurteilung von kritischem Wolfsverhalten gegenüber Menschen aufgearbeitet und mit Bund und Ländern abgestimmt. Hierin werden Einschätzungen zum Wolfsverhalten im Hinblick auf die Sicherheit des Menschen gegeben. Die Handreichung enthält auch Empfehlungen für den Umgang mit solchen Wölfen, die ein auffälliges Verhalten zeigen. Unter auffälligem Verhalten wird in diesem Konzept die ganze Bandbreite von ungewöhnlichem, unerwünschtem bis zu problematischem Verhalten von Wölfen in Bezug auf Menschen verstanden.
Nicht zu den "auffälligen Wölfen" gehören Tiere, die Nutztiere reißen. Wölfe sind Fleischfresser und das Töten von Wild- und Nutztieren ist keine Form der Aggression, sondern Nahrungserwerb. Mit der Zunahme der Wölfe gibt es natürlich hier eine deutliche Zunahme der Probleme. Die Übergriffe finden jedoch vor allem dort statt, wo kein oder ungenügender Herdenschutz installiert wurde.
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Da der Wolf im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt wird und gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist, darf er in Deutschland nicht getötet oder verfolgt werden. Wenn einzelne Wölfe nachweislich für Menschen gefährlich werden, können Ausnahmen von diesem strengen Schutz gewährt werden. Auch bei unzumutbar hohen finanziellen Schäden durch bestimmte Tiere dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen gewährt werden, wenn vorher alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft sind, um diese Schäden zu vermeiden. Die Ausnahmeregelungen sind in der FFH-Richtlinie und im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben.
Eine Bestandsreduktion durch Quotenfreigabe und/oder die Schaffung so genannter "wolfsfreier" Zonen ist nach geltendem Recht nicht möglich und würden den Vorgaben der FFH-Richtlinie widersprechen. Eine Bejagung ist grundsätzlich keine Lösung für den Herdenschutz, weil die verbleibenden Wölfe weiterhin ungeschützte Nutztiere angreifen werden. Außerdem würden bestehende Rudelstrukturen zerstört und es bestünde die Gefahr, dass zuwandernde Wölfe und elternlose Jungtiere noch eher auf schlecht geschützte Nutztiere zurückgreifen als auf Rehe oder Wildschweine.
Wolfsfreie Zonen könnten zudem nur durch permanenten Abschuss von allen neu ankommenden Wölfen realisiert werden. Diese Zonen würden damit als sogenannte "Senke" wirken und nachteilige Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der gesamten Population Deutschlands haben. Hinzu kommt, dass mit dem Töten eines Rudels das Revier frei würde. Es ist davon auszugehen, dass sich sofort wieder andere Wölfen ansiedeln. Ein Rückgang von Übergriffen auf Nutztiere ist damit nicht zu erwarten, diese lassen sich nur durch die konsequente Anwendung der empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen verhindern.
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Bei konsequenter Anwendung der empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen durch die Nutztierhalter lassen sich die Schäden stark reduzieren oder meistens sogar völlig ausschließen.
So gibt es eine Vielzahl an Rudeln, die in den vergangenen Jahren keine Nutztierübergriffe verursacht hatten. Für Schafe und Ziegen werden beispielsweise elektrische Zäune (höher als 120 cm, elektrische Spannung größer als 4000 Volt) mit fünf Litzen/Drähten, die unterste Litze bei 20 cm empfohlen, wenn möglich in Kombination mit Herdenschutzhunden empfohlen. Hierzu hat das Bundesamt für Naturschutz eine Zusammenfassung der empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen für Schafe und Ziegen erstellt. Herdenschutzhunde (HSH) können vor allem bei Schafen und Ziegen eingesetzt werden.
Die jeweiligen Landesschafzuchtverbände geben Informationen zu Herdenschutzhunde. Die Hunde stammen in der Regel aus Zucht- und Arbeitslinien aus der Schweiz, Frankreich und mittlerweile auch aus Deutschland . Es handelt sich vornehmlich um Pyrenäenberghunde oder italienische Maremmanos, die bereits ausgebildet sind. Herdenschutzhunde sind an die von ihnen zu bewachenden Schafherden gewöhnt und leben mit ihnen in der Herde, sozusagen als Schafe.
Es wird empfohlen, mindestens zwei Hunde pro Herde zu halten. Je nach Größe der Herde sowie Weidefläche sind zusätzliche Hunde notwendig. Wie viele Hunde finanziert werden, hängt von den jeweiligen Richtlinien der Länder ab.
Die Beihilfegrenzen für investive Kosten (zum Beispiel Herdenschutzhunde) und indirekte Schadenskosten können zukünftig auf 100 Prozent angehoben werden. Mit den Ländern wird derzeit beraten, wie Fördermöglichkeiten für einmalige und laufende Kosten finanziert werden können. Den Schafhaltern wird empfohlen, bei den Länderbehörden nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden.
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Die Bundesländer mit Wolfsvorkommen haben Managementpläne erlassen, die eine Kompensation von durch Wölfe gerissenen Nutztieren ganz überwiegend auf freiwilliger Basis vorsieht. Aufgrund des nationalen sowie internationalen Austauschs bezüglich der Neu- und Weiterentwicklung von Herdenschutzmaßnahmen fließen neue Erkenntnisse, sofern diese auf Deutschland übertragbar sind, in die Empfehlungen mit ein. Die DBBW hat aktualisierte Standards für empfohlene Schutzmaßnahmen vor Wolfsübergriffen bei Schafen, Ziegen, Rindern oder Pferden ausgearbeitet. Die Länder haben Schadensansprüche an vorher erfolgte Präventionsmaßnahmen gekoppelt, um so eine Konditionierung von Wölfen auf das Reißen von ungeschützten Nutztieren zu verhindern.
In Deutschland lagen die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen im Jahr 2019 mit 8.038.110 Euro fast 20 Mal so hoch wie die Ausgaben für Schadensausgleichszahlungen (418.246 Euro). Die Investitionen in den Herdenschutz sind wichtig, da andernfalls weitaus mehr Wolfsübergriffe auf Nutztiere zu besorgen wären, wie sie teilweise in anderen Staaten zu verzeichnen sind.
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Vorab: Die Jagd auf Wölfe vermeidet keine Schäden bei Nutztieren!
Der Wolf ist streng geschützt, da es sich um eine natürlich in Deutschland vorkommende Art handelt, die in der Vergangenheit durch den Menschen ausgerottet wurde. Er spielt eine wichtige Rolle im ökologischen Gleichgewicht.
Daher wurde der Wolf in internationales und europäisches Naturschutzrecht als streng zu schützende Tierart aufgenommen. Für diese bestehen Verpflichtungen, Tötungen der Tiere zu verbieten; bestimmte Ausnahmen sind jedoch auch heute bereits möglich. Sie dürfen keinem Jagdregime mit Jagdzeiten unterworfen werden. Die internationalen und europäischen Verpflichtungen sind durch Schutzregelungen im Artenschutzrecht (5. Kapitel des Bundesnaturschutzgesetzes) festgeschrieben. In Sachsen ist der Wolf dem Jagdrecht unterstellt worden. Um nicht mit höherrangigem Recht zu verstoßen, wurde aber keine Jagdzeit in Sachsen eingerichtet – er darf also auch dort nicht gejagt werden.
Eine Regulierung durch Jagd oder Abschuss der Wolfsbestände ist vor dem Hintergrund des strengen Schutzstatus des Wolfes und des Gefährdungsstatus der deutschen Population nicht möglich.
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EU-Kommissar Karmenu Vella hat am 21. Dezember 2017 gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium geschrieben, dass der Wolf sich in Deutschland weiter in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinde und ein Vergleich mit Nachbarländern sich verbiete. Praxisbezogene Lösungen zur Bewältigung der Konflikte im geltenden Schutzregime seien vorhanden; es sei möglich, Naturschutz und wirtschaftliche Aktivitäten zu fördern. Durch Dialog, Information und Unterstützung könne Vertrauen der Nutztierhalter zurückgewonnen werden.
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In Deutschland sind die Bundesländer für das Wolfsmanagement verantwortlich. Daher obliegt es den einzelnen Bundesländern bzw. den in den Bundesländern für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden, letale Entnahmen vorzunehmen. Ob diese dann auf lokaler Ebene mit der Jägerschaft oder geschulten Experten zusammenarbeiten, liegt im Ermessensspielraum der Behörden.
Nach derzeitigem Rechtsstand können Wölfe, die sich Menschen auffällig gegenüber verhalten, letal entnommen werden. Dies gilt auch für Wölfe, die wiederholt empfohlene Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben und die Gefahr besteht, dass sie hohe wirtschaftliche Schäden anrichten (siehe unter anderem Managementplan Wolf Sachsen). Eine Regulierung der Wolfsbestände ist vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des Gefährdungsstatus der deutschen Population nicht möglich. Eine Regulierung ist auch nicht erforderlich. Die Entnahme einzelner Wölfe, die zum Beispiel fortwährend hinreichend geschützte Nutztiere erbeuten, oder die sich dem Menschen gegenüber auffällig verhalten, ist auch in dem jetzigen Status des Wolfs nach geltender Rechtslage möglich. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Wolfsrisse an geschützten und ungeschützten Nutztieren ist zur Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von ernsten landwirtschaftlichen und sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden ein Gesetz zur Änderung des BNatSchG am 13. März 2020 in Kraft getreten.
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Seit dem Jahr 1990 wurden in Deutschland insgesamt 497 Wölfe tot aufgefunden. Häufig handelte es sich dabei um Welpen oder Jährlinge. 373 Wölfe starben durch Verkehrseinwirkung, 53 wurden illegal getötet, 4 legal im Rahmen des Managements, 39 Wölfe starben eines natürlichen Todes und bei 28 Totfunden war die Ursache unklar. (Quelle: Abfrage der DBBW-Datenbank am 24.09.2019 um 15:05 Uhr).
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Für die immer wieder zu lesende und zu hörende Behauptung, dass Wölfe in Deutschland ihre Scheu verlieren und immer näher an den Menschen herankommen würden, gibt es in der wissenschaftlichen Literatur keinen Beleg. Dreiste Individuen können in jeder Population auftreten (Fritts et al. 2003, McNay 2002). Die wenigen aus Europa bekannten Fälle nach 1950, in denen nicht tollwütige wilde Wölfe Menschen getötet haben, geschahen übrigens ausschließlich in bejagten Populationen.
Für Wölfe in vergleichsweise dicht besiedelten Kulturlandschaften wie in Deutschland ist ein Mindestmaß an Habituierung darüber hinaus für die Tiere überlebenswichtig. Eine gewisse Gewöhnung beziehungsweise Anpassung an den Menschen führt jedoch nicht per se zu problematischem Verhalten. Wölfe, die ein stark habituiertes Verhalten zeigen, das heißt sich Menschen wiederholt ohne Anzeichen von Scheu nähern, sollten möglichst frühzeitig besendert und vergrämt werden. Um eine Gewöhnung von Wölfen an Menschen zu verhindern, sieht die Änderung des BNatSchG ein striktes Fütterungsverbot vor.
- Fritts, Steven H.; Stephenson, Robert O.; Hayes, Robert D.; and Boitani, Luigi (2003): Wolves and Humans. USGS Northern Prairie Wildlife Research Center. 317.
- McNay 2002: A case history of wolf-human encounters in Alaska and Canada. Alaska Department of Fish and Game, Wildlife Technical Bulletin 13 (PDF extern, 2 MB)
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In Deutschland wird seit einiger Zeit ein intensives, auch genetisches Monitoring der Wolfspopulation durchgeführt. Seit einem Hybridisierungsfall im Jahr 2003 – die Tiere sind seinerzeit allesamt der Natur entnommen worden – konnte in dem umfangreichen genetischen Probenmaterial, das von den Ländern erhoben wird, bis 2017 kein weiterer Nachweis für einen Wolfshybriden geführt werden. In Thüringen wurden 2018 drei Wolfshybride getötet. Das Thema Hybridisierung besitzt in Deutschland dennoch bisher nur eine kleine Relevanz.
Weil Wolf-Hund-Hybriden (kurz Hybriden) weniger gut an ein Leben in freier Natur angepasst sind als Wölfe und auch die wolfstypische Vorsicht bei ihnen unter Umständen geringer ausgeprägt sein kann, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie häufiger in Konflikt mit dem Menschen geraten, höher als bei Wölfen. So ist es denkbar, dass Hybriden vermehrt Übergriffe auf Nutztiere verüben oder, dass sie häufiger in Siedlungsnähe gesehen werden als Wölfe. Dies muss nicht so sein, ist aber möglich und ruft bei vielen Menschen Ängste hervor. Hinweise darauf, dass wildlebende Hybriden für den Menschen gefährlicher sind als Wölfe, gibt es jedoch nicht (L. Boitani, pers. Mittl.).
Hybriden in den ersten vier Generationen unterliegen dem gleichen Schutzstatus wie Wölfe. Dies ergibt sich aus Verordnung (EG) Nummer 1497/2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 338/97 der Kommission des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels. Der Wolf ist im Anhang A der oben genannten Verordnung aufgeführt und damit gemäß Paragraph 10 Absatz 2 Nummer 11 a) Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art. Daraus ergibt sich, dass auch Hybriden dem Artenschutz unterliegen. Hybriden dürfen demnach im Rahmen der Jagdausübung nicht wie Hunde geschossen werden. Für ihr Entfernen aus der Natur bedarf es immer einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 45 Absatz 7 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz. Dies ist aus Artenschutzsicht ausdrücklich zu begrüßen, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass Wölfe als vermeintliche Hybriden geschossen werden.
Auch aus Sicht des internationalen Artenschutzes sind Hybridisierungen zwischen Wildtierarten und ihren domestizierten Formen, in diesem Fall Wölfen und Haushunden, eindeutig unerwünscht und sollen unter allen Umständen vermieden werden. Wenn es bereits zu Hybridisierungen gekommen ist, gilt es daher, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Ausbreitung von Haushundgenen in der Wolfspopulation zu verhindern. Vorhandene Hybriden sollten so schnell wie möglich aus der Natur entnommen werden. Zur eindeutigen Regelung der Hybridproblematik ist in der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes eine entsprechende Regelung vorgesehen, die die Entnahme der Hybridexemplare vorschreibt.
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Obwohl der Schutz des Wolfs durch europäische und bundesweite rechtliche Regelungen garantiert wird, sind die Bundesländer und ihre unteren Naturschutzbehörden zuständig für das Management des Wolfs (wie auch sonst für den Vollzug des Naturschutzrechts). Der Bund, unter Federführung des Bundesumweltministeriums, unterstützt die Länder bei der rechtssicheren Ausgestaltung der Managementpläne mit wissenschaftlicher Expertise und der "Dokumentations- und Beratungsstelle zum Thema Wolf" (DBBW).
Die Koalitionspartner der Bundesregierung haben zum Wolf folgendes in den Koalitionsvertrag geschrieben: "Unser Ziel ist es, das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf so gut zu gestalten, dass trotz noch steigender Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten. Wir werden mit allen in diesen Fragen befassten Organisationen und Verbänden einen institutionalisierten Dialog "Weidetierhaltung und Wolf" einrichten. Wir werden durch eine Überarbeitung der Monitoringstandards die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe realitätsgetreu abbilden und wollen den Ländern europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen."
Insbesondere die Weidetierhaltung ist ein wertvoller Beitrag zur Landschaftspflege und zum Naturschutz. Das BMUV will helfen, diese auch dort in Zukunft sicherzustellen, wo der Wolf auftritt. Es ist eine zu lösende Kernfrage, wie Wolfschutz und Herdenschutz miteinander vertretbar gestaltet werden können. Der Schutz der Nutztiere muss dafür weiter verbessert werden.
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Dokumentierte Angriffe durch gesunde Wölfe auf Menschen sind weltweit sehr selten. In Deutschland ist seit der Rückkehr des Wolfs kein Angriff eines Wolfs auf einen Menschen dokumentiert. Allerdings haben die Menschen in Deutschland das Zusammenleben mit diesen Tieren weitgehend verlernt und fühlen sich durch deren Nähe teilweise verunsichert oder bedroht.
Wölfe, die in Kulturlandschaften aufwachsen, meiden zwar den Menschen, aber nicht menschliche Strukturen. So zeigen sie auch Autos und Maschinen gegenüber kaum Furcht. Derselbe Wolf, der beim Anblick eines Menschen zu Fuß auf 100 Meter flüchtet, kann ein vorbeifahrendes Auto auf 30 Meter tolerieren. Auch auf Menschen auf Hochsitzen reagieren Wölfe oft deutlich weniger scheu als auf Fußgänger. Aus der Lausitz wurden über 2000 Sichtungen protokolliert (2001 bis 2015). In den Fällen, in denen Beobachter angaben, einem Wolf auf eine Distanz von 100 Meter oder weniger begegnet zu sein, zog sich dieser in der Regel zurück, wenn er den Menschen bemerkte. Dabei traten Wölfe häufig einen ruhigen "geordneten Rückzug" an und flüchteten nicht panisch. In einzelnen Fällen reagierten Wölfe auch bei Nahbegegnungen sehr entspannt. Bei Anwesenheit eines Hundes können Wölfe, statt sich zurück zu ziehen, stehen bleiben und beobachten beziehungsweise sich dem Menschen sogar nähern.
Auch das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wolf an einem frisch gerissenen Tier stellt keine Gefahrensituation dar. In der Regel verteidigen Wölfe ihren Riss nicht (McNay 2002). In der Lausitz wurden mehrfach Wölfe durch Händeklatschen oder schreiend Hinterherlaufen von einem getöteten Schaf vertrieben. In einem anderen Fall flüchteten Wölfe von einer frisch getöteten Hirschkuh am Straßenrand vor der Postbotin, die sich auf dem Fahrrad näherte. Es kann jedoch vorkommen, dass ein Wolf, nachdem er dem Menschen erst einmal ausgewichen ist, anschließend versucht, sich dem Riss erneut zu nähern und weiter zu fressen.
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Wenn Sie im Wolfsgebiet zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, ist eine Begegnung mit Wölfen zwar selten, aber nicht auszuschließen. Begegnungen auf unter 100 Meter finden in der Regel dann statt, wenn die Wölfe den Menschen zum Beispiel wegen entsprechender Windverhältnisse noch nicht bemerkt haben. Wenn sie den Menschen wahrnehmen, fliehen die Wölfe meist nicht panisch, sondern orientieren sich zunächst einen Augenblick lang und ziehen sich dann zurück. Unter allen dokumentierten Wolfsichtungen in der Lausitz waren nur einige wenige, in denen sich Wölfe Menschen genähert haben, obwohl sie ihre Anwesenheit schon bemerkt hatten. Meistens handelte es sich in diesen Fällen um unerfahrene, neugierige Jungwölfe oder es überwog vor dem Fluchtimpuls vor dem Menschen das Interesse der Wölfe für Hunde oder Schafe in der Nähe der jeweiligen Person.
Grundsätzlich gilt, dass man sich bei einer Begegnung ruhig verhalten und Abstand halten sollte. Wenn der Wolf sich nicht zurückzieht und Ihnen die Situation nicht geheuer ist, sprechen Sie laut oder klatschen Sie in die Hände, um sich bemerkbar zu machen. Rennen Sie nicht davon, dies könnte ein Verfolgungsverhalten des Tieres auslösen. Sollte der Wolf sich Ihnen wider Erwarten nähern, bleiben Sie stehen und machen Sie sich groß, versuchen Sie ihn einzuschüchtern. In einem solchen Fall sollten Sie eher einen Schritt auf das Tier zugehen, als zurückweichen.
Wölfe sind, wie auch Wildschweine, große wehrhafte Wildtiere. Begegnen Sie Ihnen mit Respekt. Versuchen Sie nicht, sich einem Wolf anzunähern und schon gar nicht, ihn anzulocken. Lassen Sie ihm Raum für den Rückzug. Füttern Sie Wölfe unter keinen Umständen und lassen Sie keine Essensreste liegen. Die instinktive Vorsicht, die Wölfe Menschen gegenüber zeigen, kann verloren gehen, wenn die Tiere positive Reize vom Menschen erfahren. Daraus kann ein problematisches oder sogar aggressives Verhalten des Wolfes entstehen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, Begegnungen mit Wölfen dem Wolfsmanagement des jeweiligen Bundeslandes zu melden. Auffälliges Verhalten kann so frühzeitig erkannt und wenn notwendig, entsprechend gegengesteuert werden.