Umweltpolitische Digitalagenda
FAQs
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Das BMU setzt sich dafür ein, einer Herstellergarantieaussagepflicht unter der Ökodesign-Richtlinie zu verankern.
Die Garantieaussagepflicht soll für die Hersteller gelten. Sie sollen verpflichtet werden, eine Aussage zur Lebensdauer ihres Produktes zu treffen. Im Rahmen dieser angegebenen Lebensdauer hätten Käuferinnen und Käufer beispielsweise ein Recht auf Reparatur. Hersteller wären frei, auch eine Lebensdauer von 0 anzugeben. Verbraucherinnen und Verbraucher wüssten dann schon beim Kauf, woran sie sind.
Mit der Herstellergarantieaussagepflicht soll der Wettbewerb um langlebige Produkte angeregt werden.
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- Kurzfristig: Austausch mit Onlinehändlern über mögliche Selbstverpflichtungen (zum Beispiel Filterpflichten für Nachhaltigkeitslabel, Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in Suchalgorithmen, aktives Anbieten nachhaltiger Alternativen). Das BMU fördert hierzu einen KI-Prototypen und steht mit der Leuchtturm-Initiative "Wege und Bausteine einer digitalen Agenda für nachhaltigen Konsum" bereits im Austausch mit den relevanten Stakeholdern
- Kurzfristig: Bereitstellung der in öffentlichen Datenbanken vorhandenen Informationen zu Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen für nachhaltige Konsumentscheidungen (zum Beipsiel Blauer Engel)
- Kurzfristig: Das Wachstum des Online-Handels führt zu direkten und indirekten Umweltauswirkungen (Transportaufkommen, Logistik, Verpackung und Retouren). Ein Blauer Engel für "Liefer- und Versanddienstleistungen" wird aktuell erarbeitet.
- Kurzfristig: Nicht EU-konforme Produkte aus Drittländern, die über Online-Plattformen in den europäischen Markt kommen, sind ein Problem. Das BMU setzt sich für die Einführung einer Prüfpflicht im Elektrogerätegesetz und Verpackungsgesetz ein, nach der elektronische Marktplätze selbst nachweisen müssen, ob die angebotenen Elektro- sowie Elektronikprodukte und Verpackungen ordnungsgemäß registriert sind.
- Kurzfristig: Schätzungen zufolge werden jährlich funktionsfähige Waren im Wert von mehreren Milliarden Euro vernichtet. Aus diesem Grund will das BMU eine Obhutspflicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz einführen (Kabinettsbeschluss bereits erfolgt). Überhänge und Retouren sollen nur noch dann vernichtet werden dürfen, wenn dies zum Beispiel aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen nötig ist.
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- Sichtbarkeit von umweltfreundlichen Produktalternativen im Onlinebereich erhöhen, zum Beispiel durch die Sichtbarmachung von Produkten mit Umweltzeichen
- Transparenz zu den Kriterien von Suchmaschinen bei Händlern zur Anzeige von Suchergebnissen. Konsumenten die Möglichkeit einräumen, diese Optionen selbst einzustellen.
- Bessere Informationen über Herkunft der Bestellung und Anzeige einer vergleichenden Ökobilanz von Produktalternativen (Voraussetzung: Produktpass)
- Umweltwirkungen (zum Beispiel CO2-Emissionen) für mögliche Retouren angeben und/oder Retourenkosten auf Verbraucherinnen/Verbraucher umlegen
- Bessere Produktbeschreibungen zur Vermeidung von Retouren, das BMU fördert zum Beispiel die Entwicklung eines Avatars zur digitalen Anprobe von Kleidung.
- Digitale Konsumassistenten: Aktives Anbieten nachhaltiger Alternativen (zum Beispiel entsprechend zertifizierter Produkte)
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Der digitale Produktpass ist ein Datensatz, der die Komponenten, Materialien und chemischen Substanzen oder auch Informationen zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen oder fachgerechter Entsorgung für ein Produkt zusammenfasst. Die Daten stammen aus allen Phasen des Produktlebenszyklus und können in all diesen Phasen für verschiedene Zwecke genutzt werden (Design, Herstellung, Nutzung, Entsorgung).
Die Strukturierung umweltrelevanter Daten in einem standardisierten, vergleichbaren Format ermöglicht allen Akteuren in der Wertschöpfungs- und Lieferkette, gemeinsam auf eine Kreislaufwirtschaft hinzuarbeiten. Der digitale Produktpass ist zugleich eine wichtige Grundlage für verlässliche Konsumenteninformation und nachhaltige Konsumentscheidungen im stationären wie auch im Online-Handel.
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Ein solcher Pass ist bislang nicht etabliert.
Ansätze für einen digitalen Produktpass bestehen, allerdings sind sie bislang nicht durch verpflichtende Standarddatensätze oder zentrale Datenbanken institutionalisiert. Sie zeigen aber, dass bereits sehr vieles möglich ist:
- myEcoCost unter FP7: Prototyp zur Echtzeitberechnung und Übermittlung von Umwelt- und Ressourcendaten von Produkten und Dienstleistungen in globalen Wertschöpfungsketten. Mithilfe des Barcodes können die Ökokosten von Konsumenten via App abgerufen werden. Auf dem Kassenbon finden sich neben dem Zahlbetrag dann auch die Ökokosten des gesamten Einkaufs.
- AskREACH mit App Scan4Chem: Verbrauchern können Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen anfordern. Die App ist an eine Datenbank angeschlossen, in die Produktanbieter Informationen zu besorgniserregenden Stoffen in ihren Produkten eingeben können. Unternehmen können Anfragen mithilfe der App zentral beantworten und ihrer Auskunftspflicht somit effizienter nachkommen – und gegebenenfalls zeigen, dass ihre Produkte "sauber" sind.
- Beat the microbead mit App: Abscannen von Produkten nach Mikroplastikanteilen
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Der Pass eignet sich für sämtliche Produkte und Dienstleistungen sowie Lebensmittel, wobei der Schwerpunkt zunächst auf besonders ressourcen- und energieintensiven Gütern liegen sollte. Das wäre zum Beispiel Informations- und Kommunikationstechnik mit hohem Energie- und Materialverbrauch.
Der digitale Produktpass wird für Produkte mit komplexer Zusammensetzung wichtiger sein, als für Produkte mit wenigen Bestandteilen. Dies ist nicht zuletzt wichtig, um negative Umweltauswirkungen zu verhindern und das Recycling zu optimieren.
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Eine Selbstverpflichtung der Streaming-Dienstleister könnte folgende Punkte umfassen:
- Standardmäßig deaktiviertes Autoplay, Videos müssen nicht ungefragt loslaufen.
- Angepasste Auflösungsstandards: Videos sollten nur in der Bildqualität angeboten werden, wie es für das jeweilige Endgerät angemessen und vom menschlichen Auge überhaupt wahrnehmbar ist.
- "Nur-Audio"-Option, Musik-Videos also auch als reine Audio-Version (ohne bewegte Bilder) anbieten
- Die Verhinderung von Datenduplikaten. Vieles liegt tausendfach identisch auf Servern.
- Mit 100 Prozent erneuerbaren Energien betriebene Rechenzentren
- Nutzung von Rechenzentren mit umweltfreundlichem Betrieb, insbesondere durch bessere Auslastung der vorhandenen Kapazitäten
- Maßnahmen für Abwärmenutzung, sofern ökologisch sinnvoll
- Die Kriterien des Blauen Engel für Rechenzentren einhalten. Darin sind alle wichtigen Anforderungen enthalten, die zu mehr Klimaschutz und Ressourcenschonung in den Rechenzentren führen.
- Server und Speicherprodukte nach den Anforderungen des Blauen Engel ausschreiben
- In Forschung investieren, wie Streaming umweltschonender angeboten werden kann.