Plastiktüten-Verbot
FAQs
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Einweg-Plastiktüten sind ein klassisches Wegwerfprodukt. 20 Minuten – länger wird so eine Tüte in der Regel nicht genutzt. Das ist Ressourcenverschwendung. Die Tüten werden zudem oft unachtsam weggeworfen. Landen sie in der Umwelt und nicht in der gelben Tonne, verbleiben sie dort viele Jahrzehnte. Im schlimmsten Fall können sie bei Vögeln oder Meerestieren schwere Schäden anrichten und als Mikroplastik in der Nahrungskette auch wieder beim Menschen ankommen.
Deshalb gab es ab 2016 zunächst eine Vereinbarung mit dem Handel, der Tüten nur noch gegen Bezahlung abgegeben hat. Es hat sich gezeigt: die Tüte ist mittlerweile ein Auslaufmodell. Durch die Maßnahmen des Handels konnte zunächst eine Verringerung des Verbrauchs erreicht werden. Das später folgende Verbot von leichten Kunststofftragetaschen sorgt dafür, dass gar keine solchen Taschen mehr in Verkehr gebracht werden. Das Verbot gilt auch für Händler, die nicht teil der freiwilligen Selbstverpflichtung des Handels waren.
Stand:
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Verboten wurden Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von unter 50 Mikrometer (μm), die auch von der vorherigen Vereinbarung mit dem Handel umfasst waren. Die besonders dünnen Einweg-Plastiktüten, die Hemdchenbeutel, bleiben weiter erlaubt, sofern sie aus Hygienegründen erforderlich sind oder zur Verpackung von losen Lebensmitteln dienen und damit zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beitragen. Verboten wurden auch sogenannte Bioplastiktüten, die keine umweltfreundliche Alternative zu sonstigen Plastiktüten darstellen.
Stand:
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Für "Hemdchenbeutel" gibt es kaum umweltfreundliche Alternativen. Außerdem sorgen sie für einen hygienischen Umgang mit Lebensmitteln. Würden sie heute verboten werden, kämen neue (Vor-)Verpackungen auf den Markt, was wiederum zu mehr Verpackungsabfall führen würde.
Für diese Beutel mit weniger als 15 Mikrometer Wandstärke sieht die EU-Richtlinie Ausnahmen vor, sofern dies aus hygienischen Gründen erforderlich ist oder deren Verwendung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beiträgt. Diese Ausnahmen werden auch in Deutschland gelten. In den Obst- und Gemüseabteilungen der Supermärkte nutzten Kundinnen und Kunden 2021 etwa 2,3 Milliarden "Hemdchenbeutel".
Gleichwohl setzen derzeit bereits mehrere Handelsketten abfallvermeidende Alternativen für diese besonders leichten Plastiktüten ein. Einige Handelsketten haben bereits damit begonnen bei Gemüse- und Obst-Verpackungen gänzlich wegzulassen und ihren Kundinnen und Kunden Mehrwegalternativen anzubieten. Das ist der richtige Ansatz. Denn es muss darum gehen, insgesamt weniger Verpackungen einzusetzen.
Stand:
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Mehrweg-Taschen aus Plastik und Polyester sind gute Alternativen. Je häufiger sie benutzt werden, desto umweltfreundlicher sind sie. So ist eine Mehrweg-Tragetasche aus Plastik bereits nach drei Nutzungen umweltfreundlicher als eine Einweg-Plastiktüte. Mehrweg-Tragetaschen werden vorwiegend aus recyceltem Material hergestellt, Einweg-Plastiktüten dagegen eher aus Rohöl. Besonders umweltfreundlich sind Mehrweg- Tragetaschen aus Polyester. Sie sind sehr leicht und halten besonders lange. Auch selbst mitgebrachte Taschen, Körbe, Rucksäcke oder Ähnliches sind gute Alternativen. Papiertüten sind nicht wirklich besser als Einweg-Plastiktüten. Allerdings werden sie eher recycelt und landen selten in der Umwelt, wo sie auch nicht lange verbleiben, weil die Papierfasern schnell zerfallen. Außerdem werden viele Papiertüten aus Recyclingpapier hergestellt.
Stand:
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Nein. Auch Kunststoffe aus Pflanzen wie Zucker, Kartoffeln oder Mais sind nicht unbedingt umweltfreundlicher. Sie lassen sich kaum recyceln und der Anbau von Pflanzen für die Kunststoffproduktion ist häufig mit verstärktem Pestizideinsatz verbunden und findet in Monokulturen statt. Gelangen sie in die Umwelt, verbleiben sie dort sehr lange und können genauso schädlich wirken wie Rohöl-Kunststoffe. Auch Tragetaschen aus so genannten biologisch abbaubare Kunststoffen sind nicht umweltfreundlich. Sie bauen sich in der Natur kaum ab und sie verleiten dazu, sie nicht sachgerecht zu entsorgen.
Stand:
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Plastiktüten gelten als Inbegriff der Ressourcenverschwendung: sie werden nur kurz genutzt und landen oft in der Umwelt, und nicht in der gelben Tonne für das Kunststoffrecycling. Bei Abfalluntersuchungen an Meeresstränden wurden zum Beispiel häufig Tütenreste gefunden. Außerdem sind Plastiktüten leicht zu ersetzen, siehe Frage "Auf welche Alternativen können die Verbraucherinnen und Verbraucher umsteigen?". Das Verbot von Einweg-Plastiktüten ist nur ein Schritt. Seit dem 3. Juli 2021 ist das Inverkehrbringen weiterer bestimmter Einwegkunststoffprodukte verboten. Hierzu gehören Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-Go-Lebensmittelbehälter, Getränkebehälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol und generell Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Das Verbot wird durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung umgesetzt.
Für Verbote von überflüssigen Plastikverpackungen nutzen wir alle Möglichkeiten aus, die uns das Europarecht bietet. Denn im Binnenmarkt kann nicht ein einzelner Mitgliedstaat einfach so ohne europäische Rechtsgrundlage Produkte oder ihre Verpackungen verbieten. Im Fall der Plastiktüten erlaubt eine eigene EU-Richtlinie zur Reduzierung des Plastiktütenverbrauchs regulierende Maßnahmen bis hin zum Verbot. Auch das oben erwähnte Verbot von bestimmten Einwegkunststoffprodukten, für die es bereits umweltfreundlichere Alternativen gibt, basiert auf einer EU-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904 – Einwegkunststoffrichtlinie). Gegenüber der EU-Kommission setzen wir uns weiterhin dafür ein, weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Plastik und zum besseren Recycling zu beschließen.
Beim Verkauf von Einwegverpackungen und -bechern für Lebensmittel und Getränke "To Go" muss seit dem 1. Januar 2023 eine Mehrwegalternative angeboten werden. Auch das trägt dazu bei, dass unnötige Einwegverpackungen eingespart werden können.
Weitere Informationen:
Einwegkunststoffverbotsverordnung
Auf welche Alternativen können die Verbraucherinnen und Verbraucher umsteigen?
Stand:
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Bieten Händler weiterhin Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer an, müssen sie mit Strafen bis zu 100.000 Euro rechnen.
Stand:
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Das Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes ist am 9. Februar 2021 in Kraft getreten. Das darin geregelte Verbot von leichten Kunststofftragetaschen gilt seit dem 1. Januar 2022.
Stand: